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Fragenübersicht Warum werden im Art.3 des Grundgesetzes das Geschlecht, die Rasse, die Herkunft, die politische Anschauung, der Glaube, die Religion und die Behinderung vor Diskriminierung geschützt - die sexuelle Identität jedoch nicht?
1 - 20 / 27 Meinungen+20Ende
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23.05.2023 19:34 Uhr
Die gabs im Bewusstsein der Leute, die es verfasst haben noch nicht. Den Unionsparteien ist sowas bis heute fremd.

Sollte man aber mal aufnehmen. Ist schön wenns drin steht.
23.05.2023 19:35 Uhr
Gute Frage, offensichtlich hat man noch nicht die Zeit gefunden diesen Passus zu ergänzen, oder noch keine Handlungsnotwendigkeit dafür gesehen.


Kann man ja noch bei Gelegenheit machen….
23.05.2023 19:38 Uhr
Ich erkenne hier keine Notwendigkeit. Der gegenwärtige Schutz ist ausreichend.

Zudem die sexuelle Präferenz reine Privatsache ist. Wenn man sich vom Staat schützen lässt, lässt man auch den Staat in sein Schlafzimmer.
23.05.2023 19:49 Uhr
Zitat:
Gute Frage, offensichtlich hat man noch nicht die Zeit gefunden diesen Passus zu ergänzen, oder noch keine Handlungsnotwendigkeit dafür gesehen.


Kann man ja noch bei Gelegenheit machen….


Das klingt doch gleich ganz anders, als in der Parallelumfrage. So kann man Deiner Meinung zustimmen.
23.05.2023 19:50 Uhr
Zitat:
Ich erkenne hier keine Notwendigkeit. Der gegenwärtige Schutz ist ausreichend.

Zudem die sexuelle Präferenz reine Privatsache ist. Wenn man sich vom Staat schützen lässt, lässt man auch den Staat in sein Schlafzimmer.


Sorry, aber Dein Beitrag ist Blödsinn. Die sexuelle Identität hat nur sekundär was mit dem Schlafzimmer zu tun. Du verwechselst das sexuelle Verhalten mit der sexuellen Identität.
23.05.2023 19:54 Uhr
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wirbt ebenfalls für die Ergänzung der deutschen Verfassung. Auf Facebook schrieb sie dazu: "Warum braucht es eine Erweiterung? Weil viele Bevölkerungsgruppen noch nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt sind. So ist Altersdiskriminierung gesellschaftlich weit verbreitet und durchzieht viele Lebensbereiche der Menschen. Und auch queere Menschen sind zunehmend Hass und Ausgrenzung ausgesetzt."
23.05.2023 19:55 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ich erkenne hier keine Notwendigkeit. Der gegenwärtige Schutz ist ausreichend.

Zudem die sexuelle Präferenz reine Privatsache ist. Wenn man sich vom Staat schützen lässt, lässt man auch den Staat in sein Schlafzimmer.


Sorry, aber Dein Beitrag ist Blödsinn. Die sexuelle Identität hat nur sekundär was mit dem Schlafzimmer zu tun. Du verwechselst das sexuelle Verhalten mit der sexuellen Identität.


Wir lassen es gut sein, sonst werden wir streitert. Für mich ist diese Identität noch immer so seltsames ideologisches Geschwätz.
23.05.2023 19:56 Uhr
Zitat:
Wir lassen es gut sein, sonst werden wir streitert. Für mich ist diese Identität noch immer so seltsames ideologisches Geschwätz.


Oho - das ist leider eine Einstellung, die in der heutigen Zeit nun wirklich nicht mehr zu dulden ist. Mir meine Identität als Homosexueller abzusprechen und das als "ideologisches Geschwätz" abzutun ist schon eine heftige Verunglimpfung und Herabwürdigung.
23.05.2023 19:58 Uhr
Du brauchst Dich überhaupt nicht herabgewürdigt fühlen. Du hast die gleichen Rechte wie ich. Und das ist auch gut so.
23.05.2023 20:01 Uhr
Zitat:
Du hast die gleichen Rechte wie ich.


Das ist de facto und de jure unwahr!
23.05.2023 21:01 Uhr
Sexuelle Identität ist nicht konkret fassbar. Es stehen auch zwei unterschiedliche Interessen gegenüber. Eine freiheitliche Gesellschaft kann einem Menschen nicht aufzwingen, dass er entgegen der biologischen Realität einen Menschen anders zu bezeichnen hat. Die subjektiven Vorstellungen des einen Menschen stehen den objektiven Bedingungen gegenüber. Es wäre mehr übergriffig, eine Mehrheit der Menschen zu zwingen, einen Mann als Frau zu bezeichnen, als den Mann davor zu beschützen, nicht als Frau angeredet zu werden.
23.05.2023 21:20 Uhr
Zitat:
Sexuelle Identität ist nicht konkret fassbar.


Das ist Quatsch! Sag das mal einem Schwulen oder einer Lesbe.

Zitat:
Eine freiheitliche Gesellschaft kann einem Menschen nicht aufzwingen, dass er entgegen der biologischen Realität einen Menschen anders zu bezeichnen hat.


Oh - die freiheitliche Gesellschaft zwingt Dich auch auf bestimmten Abschnitten der Autobahn nur 80 zu fahren, auch bei keinem Verkehr z.B. nachts. Wenn du aufgrund des Freiheitsgedankens der Meinung bist dann 200 km/h zu fahren wirst Du ggf. sanktioniert (in der Schweiz wird obendrein Dein Auto beschlagnahmt)...

Zitat:
Es wäre mehr übergriffig, eine Mehrheit der Menschen zu zwingen, einen Mann als Frau zu bezeichnen, als den Mann davor zu beschützen, nicht als Frau angeredet zu werden.


Du pickst hier aber nur einen Aspekt heraus, der mit sexueller Identität abgedeckt wird. Warum machst Du das? Bist Du transphob?

23.05.2023 21:24 Uhr
Zitat:
Zitat von Hamsterli:
Du hast die gleichen Rechte wie ich.

Entgegnung von Anteros_:
Das ist de facto und de jure unwahr!

Willst Du damit sagen, Du hättest mehr oder weniger Rechte als unser Hamsterli? Welche hat er, die Du nicht hast, welche hast Du, die er nicht hat?
23.05.2023 21:31 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat von Hamsterli:
Du hast die gleichen Rechte wie ich.

Entgegnung von Anteros_:
Das ist de facto und de jure unwahr!

Willst Du damit sagen, Du hättest mehr oder weniger Rechte als unser Hamsterli? Welche hat er, die Du nicht hast, welche hast Du, die er nicht hat?


Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat ein Verbot einvernehmlicher Homosexualität zwischen Erwachsenen als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt. Das Grundgesetz schützt Homosexuelle nicht einmal vor menschenrechtswidrigen Diskriminierungen.
23.05.2023 21:33 Uhr
Ebenso:

Die Rechtlosigkeit schwuler Lebensgemeinschaften besteht fort. Nach wie vor stehen weiterhin nur die heterosexuelle Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates. Die Diskriminierung anderer Lebensformen wurde beibehalten. Anstelle der notwendigen Ausweitung des Asylrechts auf Menschen, die wegen ihrer Homosexualität verfolgt werden, ist das Grundrecht auf Asyl seit 1993 gravierend beschnitten.
23.05.2023 21:35 Uhr
Der bisherige Gleichbehandlungsartikel konnte Lesben und Schwulen in der Vergangenheit keinen ausreichenden Schutz vor Benachteiligung gewährleisten. Die Einfügung des Kriteriums der "sexuellen Identität" soll Lesben und Schwulen endlich garantieren, was für alle anderen Bürger selbstverständlich ist: Gleiches Recht. Bislang von der Rechtsprechung noch ausdrücklich gebilligte Diskriminierungen würden unzulässig. Lesben und Schwule hätten einen einklagbaren Anspruch auf Gleichberechtigung.
23.05.2023 21:46 Uhr
Zitat:
Das Grundgesetz schützt Homosexuelle nicht einmal vor menschenrechtswidrigen Diskriminierungen.

Es gibt aber im Geltungsbereich des Grundgesetzes andere Gesetze, die solches tun, oder? Nur, weil im Grundgesetz nicht ausdrücklich steht, daß homosexuelle Menschen nicht diskriminiert werden dürfen, wird die Diskriminierung von Homosexuellen damit nicht erlaubt.

Allerdings gestehe ich ein, daß ich als Nicht-Betroffener garnicht weiß, ob nicht doch diskriminiert wird. Und wenn ich an die Sache mit dem Blutspenden denke ... ok, ich halte besser die Fresse, weil ich keine Ahnung habe.
23.05.2023 21:49 Uhr
Zitat:
Es gibt aber im Geltungsbereich des Grundgesetzes andere Gesetze, die solches tun, oder?


Ja, aber primär - getrieben von Europäischen Richtlinien - im Arbeitsrecht. Und ohne einen blauen Brief aus Brüssel, wäre Deutschland auch da eher mau aufgestellt. Erst 2006 wurde mit dem AGG da ein entsprechendes "scharfes rechtliches Schwert" geschaffen. Aber leider gilt das AGG nicht in allen anderen Lebensbereichen.
23.05.2023 21:51 Uhr
Zitat:
Zitat:
Das Grundgesetz schützt Homosexuelle nicht einmal vor menschenrechtswidrigen Diskriminierungen.

Es gibt aber im Geltungsbereich des Grundgesetzes andere Gesetze, die solches tun, oder? Nur, weil im Grundgesetz nicht ausdrücklich steht, daß homosexuelle Menschen nicht diskriminiert werden dürfen, wird die Diskriminierung von Homosexuellen damit nicht erlaubt.

Allerdings gestehe ich ein, daß ich als Nicht-Betroffener garnicht weiß, ob nicht doch diskriminiert wird. Und wenn ich an die Sache mit dem Blutspenden denke ... ok, ich halte besser die Fresse, weil ich keine Ahnung habe.


Dass eingetragene Lebensgemeinschaften mit der Hetero-Ehe gleichgestellt sind, was die Rechte angeht, wurde gerichtlich durchgesetzt. Der Gesetzgeber ist nicht allein darauf gekommen.
23.05.2023 21:52 Uhr
Zitat:
Dass eingetragene Lebensgemeinschaften mit der Hetero-Ehe gleichgestellt sind, was die Rechte angeht, wurde gerichtlich durchgesetzt. Der Gesetzgeber ist nicht allein darauf gekommen.


Ich glaube das ist ein Grundsatzdilemma, dass den meisten Dolern nicht klar ist, dass eine Rechtslage aufgrund von Rechtsprechung etwas anderes darstellt, als eine Gesetzesgrundlage.
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