Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein. Hier geht es zur Anmeldung. Noch kein Mitglied? Starte hier!.
|
|
|
Ein Somalier, der in Ludwigshafen unlängst 2 Menschen auf offener Straße ermordete und einen weiteren schwer verletzte, ist freigesprochen worden. Was sagst du dazu? |
| 1 - 15 / 15 Meinungen | |
|
|
26.05.2023 08:54 Uhr |
|
|
| |
Klingt natürlich erstmal unverständlich und grausam. Aber wenn mehrere Gutachter zu dem Schluß kommen, dass der Mann psychisch krank ist (was bei der Sozialisation in Somalia wenig verwunderlich ist), dann ist der Freispruch nachvollziehbar.
Außerdem ist es ja nicht so, dass er gleich wieder auf die Straße geht, sondern er soll ja in eine psychatrische Klinik...und dort sicher nicht in die ambulante Pflege. |
|
|
|
26.05.2023 08:57 Uhr |
|
|
| |
Es bleibt zu hoffen, dass er lange in dieser psychiatrischen Klinik verbleiben wird. Eine Abschiebung ist wohl nicht zu erwarten, da er in Deutschland Kinder hat. Es fällt aber auf, wie häufig sich Täter, die ähnlich geartete grausame Taten begehen, auf psychische Krankheiten berufen. Da darf man sich schon einmal fragen, ob das nicht doch Methode hat und es sich dabei nicht nur um Schutzbehauptungen handelt. |
|
|
|
26.05.2023 09:00 Uhr |
|
|
| |
Logische Konsequenz, wenig spektakulär. Und falls jemand meint, eine forensische Psychiatrie sei angenehmer als eine JVA, der irrt gewaltig. Hätte ich die freie Wahl würde ich lieber die JVA wählen. |
|
|
|
26.05.2023 09:01 Uhr |
|
|
| |
Wäre schön, eine Quelle für diese Umfrage zu erhalten...
Ansonsten war klar, dass die üblichen Verdächtigen sich wieder in ihren rassistischen Vermutungen ergehen.
Die allermeisten Menschen, die Gewalttaten gegen andere Mensche begehen, dürften irgendein psychisches Problem haben. Die übliche Hemmschwelle scheint da nicht zu existieren. |
|
|
|
26.05.2023 09:02 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Es bleibt zu hoffen, dass er lange in dieser psychiatrischen Klinik verbleiben wird. Eine Abschiebung ist wohl nicht zu erwarten, da er in Deutschland Kinder hat. Es fällt aber auf, wie häufig sich Täter, die ähnlich geartete grausame Taten begehen, auf psychische Krankheiten berufen. Da darf man sich schon einmal fragen, ob das nicht doch Methode hat und es sich dabei nicht nur um Schutzbehauptungen handelt.
Wenn man sich nur berufen müsste, wäre das eine gute Masche, stimmt.
Aber so einfach ist das hier nicht, denn damit entgeht man nicht nur dem Gefängnis, sondern man gibt auch viele Bürgerrechte auf (man bekommt einen Vormund, ist eingeschränkt bis nicht geschäftsfähig, etc).
Da das in diesem Land noch hohe Werte sind, wird da ganz genau hingeschaut, deshalb gibt es Gerichtsgutachter. Erst wenn die eine Krankheit diagnostiziert wurde, kommt man in die Klinik.
Darüber hinaus ist es wohl nachvollziehbar, dass es für die menschliche Psyche eher belastend ist, in einem Land wie Somalia aufwachsen zu müssen. Das entschuldigt nicht die Tat, aber lässt das Entstehen der Krankheit bei einem Großteil der Beschuldigten nachvollziehen. |
|
|
|
26.05.2023 09:04 Uhr |
|
|
| |
Wenn jemand freigesprochen wird, kann er nicht in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden. Vielleicht erklärt das mal jemand den ahnungslosen Hobby-Juristen und Propagandisten der JF. |
|
|
|
26.05.2023 10:27 Uhr |
|
|
| |
So lange er sicher untergebracht und behandelt wird, sollte es für die Gesellschaft keinen großen Unterschied machen, ob der Täter in Haft oder in der Psychiatrie ist. Es sollte aber unbedingt entsprechende Auflagen geben, insbesondere weil bei dem Krankheitsbild dazugehört, dass die Patienten bei Besserung ihre Medikamente nicht mehr nehmen wollen und dann rückfällig werden. |
|
|
|
26.05.2023 11:07 Uhr |
|
|
| |
"...Wäre schön, eine Quelle für diese Umfrage zu erhalten..."
Ehrlich jetzt? Du kannst doch den Hintergrund lesen, oder?
Wenn der nicht reicht, hilft auch Onkel Google... |
|
|
|
26.05.2023 13:45 Uhr |
|
|
| |
Was ist bitte das Thema?
Ist schon ein paar Jahrzehnte so, daß in unserem Land Menschen, die wegen Geisteskrankheiten nicht für ihre Taten verantwortlich gemacht werden können, freigesprochen werden.
Gilt auch für Ausländer und auch für Flüchtlinge. |
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.05.2023 13:59 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
|
26.05.2023 13:49 Uhr |
|
|
| |
Einen Schuldunfähigen kann man wohl schlecht wegen der schuldhaften Begehung einer Tat bestrafen. Und Schuld ist nunmal Grundvoraussetzung jeder Strafe.
In der Psychiatrie ist der Handelnde ja nun auch für die Gesellschaft ungefährlich gemacht. |
|
|
|
26.05.2023 13:51 Uhr |
|
|
| |
Diversity is our strength! |
|
|
|
26.05.2023 15:13 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Zitat:Wäre schön, eine Quelle für diese Umfrage zu erhalten...
Ansonsten war klar, dass die üblichen Verdächtigen sich wieder in ihren rassistischen Vermutungen ergehen.
Die allermeisten Menschen, die Gewalttaten gegen andere Mensche begehen, dürften irgendein psychisches Problem haben. Die übliche Hemmschwelle scheint da nicht zu existieren.
Wenn jemand eine „pure Lust am Töten“ verspürt ist das ja nun auch eine psychische Störung.
Dann ist der Wohl deiner Meinung nach auch freizusprechen.
Und es ist selbstverständlich deiner Meinung nach rassistisch eine Verurteilung Somaliers zu fordern, der sich Messerstechend durch eine Stadt bewegt.
Und Allah Akbar zu rufen ist ja auch ein Indiz auf eine psychische Störung.
Bitte um ein Zitat, in dem ich das Fett markierte geschrieben habe. |
|
|
GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
|
|
| |
| 1 - 15 / 15 Meinungen | |
| |
dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 7 Teilnehmer (30 min.): 1 Posts/Std. (24 Std.): 5.21
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.01.2025 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.02.2025 20:00 - 08.02.2025 20:00 Wahl zum/zur 78. Internet-Kanzler/-in
|