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Fragenübersicht Wie ist das in Deutschland nun mit Masken und Vermummungsverbot?
1 - 8 / 8 Meinungen
28.05.2023 08:46 Uhr
Zitat:
Seit 1. Oktober 2017 gilt in ganz Österreich ein Verbot der Gesichtsverhüllung. Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz soll u.a. zwischenmenschliche Kommunikation ermöglichen, die für ein friedliches Zusammenleben in einem demokratischen Rechtsstaat erforderlich ist. Das Gesetz gilt für alle Personen, die sich in Österreich aufhalten.

Grundsätzlich verboten und strafbar ist

das Verhüllen oder Verbergen der Gesichtszüge
an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden
in einer Weise, dass die Gesichtszüge nicht mehr erkennbar sind.
Verboten ist nicht nur die Verhüllung durch Kleidungsstücke, sondern auch durch andere Gegenstände. Als öffentlicher Ort gilt der öffentliche Raum (Straße etc.). Zu den öffentlichen Gebäuden zählen z.B. Amtsgebäude, Schulen, Kindergärten, Universitäten, Bahnhöfe, Flughäfen, alle Geschäftslokale, Einkaufszentren, Hallenbäder, Fitnesscenter etc.


https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/aufenthalt/Seite.120251.html


In den Medien wurde geschrieben, dass somit in vollen Umfang wieder greift, nachdem auch in Wien die letzten Beschränkungen aufgehoben wurden.


Die Polizei bestätigte dies. Es gibt einen Toleranzkorridor bis Mitte Juni.
28.05.2023 08:47 Uhr
In der Praxis greift übrigens dann doch der Passus der medizinischen Notwendigkeit, wenn man das glaubwürdig vertreten kann.

Ein Attest ist nicht von Nöten.

28.05.2023 09:09 Uhr
Gilt eine FFP2 Maske als Vermummung?
Soweit mir bekannt gibt es in Deutschland kein generelles Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit.

Das Gesetz beschränkt sich da wohl auf Veranstaltungen, wie Demos, Fußballspiele etc.
28.05.2023 09:10 Uhr
Das Vermummungsverbot wurde nach meiner Erinnerung deshalb eingeführt, um bei Demonstrationen oder großen öffentlichen Veranstaltungen, bei denen Straftaten nicht auszuschließen waren, die Täter schneller identifizieren zu können. Einzelne, die sich heute noch mit aufgesetzter Maske in der Öffentlichkeit bewegen, sind nicht zwangsläufig dieser Gruppe möglicher Straftäter zuzurechnen.
28.05.2023 11:00 Uhr
Frag doch mal auf telegram.
28.05.2023 11:20 Uhr
Ich sehe hier kein Problem. Die Maske verdeckt nur einen Teil des Gesichts. Oder habt ihr schon Autonome am 1.Mai gesehen, die statt der üblichen Sturmmaske jetzt mit FFP2 Randale machen?
28.05.2023 11:26 Uhr
Zitat:
Oder habt ihr schon Autonome am 1.Mai gesehen, die statt der üblichen Sturmmaske jetzt mit FFP2 Randale machen?


Noch nicht. Aber vielleicht waren die mit Umschulung noch nicht durch und das kommt noch. FFP3 wäre da aber der bessere Standard.
28.05.2023 17:24 Uhr
Entgegen der landläufig verbreiteten Legende ist es in Deutschland NICHT verboten, sich zu vermummen. Bekannteste Ausnahmen: Beim Autofahren und auf Demos.

Insbesondere eine medizinische Schutzmaske dürfte im Alltag nur selten Probleme bereiten.
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