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Die als linke Gewalttäterin zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilte Lina E. kommt nach zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft vorerst frei. - Wie bewertest du das? |
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31.05.2023 21:14 Uhr |
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Sie hat die Hälfte der Strafe abgesessen, die Untersuchungshaft wird oft angerechnet.
Und das Gericht wird geprüft haben, ob Fluchtgefahr oder Wiederholungsgefahr besteht.
Sieht für mich normal aus. |
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31.05.2023 21:26 Uhr |
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Das ist keine Entlassung aufgrund der bisher verbüßten U-Haft, sondern man sieht aktuell keinen Grund für eine U-Haft. Selbstverständlich muss sie nach Eintritt der Rechtskraft noch absitzen. |
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31.05.2023 21:30 Uhr |
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Ist wohl üblich, daß man nach der Hälfte der Strafe unter bestimmten Bedingungen freikommen kann, und die Untersuchungshaft wird angerechnet.
Man kann unterschiedlicher Meinung sein bezüglich der Höhe der Strafe, aber daß sie nach der Hälfte freikommt, ist nichts Besonderes. |
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31.05.2023 21:32 Uhr |
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Zitat:Zitat:Das ist keine Entlassung aufgrund der bisher verbüßten U-Haft, sondern man sieht aktuell keinen Grund für eine U-Haft. Selbstverständlich muss sie nach Eintritt der Rechtskraft noch absitzen.
Na hoffentlich!
Was?
Das steht ganz genau so im Hintergrund. |
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31.05.2023 21:35 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Das ist keine Entlassung aufgrund der bisher verbüßten U-Haft, sondern man sieht aktuell keinen Grund für eine U-Haft. Selbstverständlich muss sie nach Eintritt der Rechtskraft noch absitzen.
Na hoffentlich!
Was?
Das steht ganz genau so im Hintergrund.
Schon richtig. Mal sehen, ob sie dann auch wirklich antritt, da bin ich gespannt. |
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31.05.2023 21:49 Uhr |
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Geht in Ordnung. Absitzen muss sie ja eh, wenn das Urteil rechtskräftig wird. |
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01.06.2023 05:10 Uhr |
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Ich beurteile das uneingeschränkt und auf jeden Fall positiv. Ich sage ganz ernsthaft, dass wir viel mehr Lina E.'s brauchen. Nicht unbedingt, was die Tat betrifft, sondern die Haltung. |
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01.06.2023 05:19 Uhr |
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So eine verdient natuerlich eine oeffentliche Auspeitschung. |
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01.06.2023 05:32 Uhr |
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Zitat:So eine verdient natuerlich eine oeffentliche Auspeitschung.
@DonRamon
Darf man in deinem Fall davon ausgehen, dass solche Vorstellungen bei dir sexuell getrieben sind?
Du bist doch garantiert der Typ, der nach außen hin Ku Klux Klan, aber innerlich voll schwul ist. Nach außen hin bist du der Prediger vom christlichen Blümchensex, du praktizierst ausschließlich nur die das Weib beglückende Missionarsstellung.
Aber innerlich, da wühlen sadistische Phantasien, da brauchst du die Peitsche, da gellen lustvolle Schmerzensschreie, da leckst du Stiefel oder lässt Stiefel lecken. Da kleidest du dich in Leder und Gummi, in Seide und Lycra.
Aber nach außen, da verfolgst du bigotter falscher Hund alles das, was "unsauber", "unrein", "links" und "falsch" ist.
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01.06.2023 08:46 Uhr |
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Ganz klar negativ. Es bleibt zu hoffen, dass sie wieder ins Gefängnis muss, sobald das Urteil rechtskräftig ist. |
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01.06.2023 09:39 Uhr |
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Zitat:Zitat:Ist wohl üblich, daß man nach der Hälfte der Strafe unter bestimmten Bedingungen freikommen kann, und die Untersuchungshaft wird angerechnet.
Man kann unterschiedlicher Meinung sein bezüglich der Höhe der Strafe, aber daß sie nach der Hälfte freikommt, ist nichts Besonderes.
Bei einem rechts-extremen Hintergrund möchte ich das bezweifeln.
Wurde ihre Schuld inzwischen bewiesen oder ist den Zeugen inzwischen eingefallen dass es einen nicht maskierten Täter bzw. Täterin gibt? |
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Volk, Sonstige |
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