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Fragenübersicht Wie stehst Du zu diesem Urteil bezüglich der Rechte von Bahnkunden in Hinblick auf Entschädigungen?
1 - 5 / 5 Meinungen
07.06.2023 10:44 Uhr
Negativ fehlt da als Option
07.06.2023 10:48 Uhr
Ich hörte vorhin, dass "Notfall im Zug", "Polizeieinsatz auf den Gleisen" nun dazu führen, dass keine Entschädigungen mehr gezahlt werden müssen.

Seien wir mal ehrlich: Wer prüft das in realiter denn nach, wenn ich zum Beispiel auf den Zug warte und der 2 Stunden Verspätung mit einer solchen Begründung hat? Also reicht dann die bloße Behauptung ...
Ich wette, die Zahl der "Notfälle" und "Polizeieinsätze" wird sich künftig vervielfachen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.06.2023 10:49 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.06.2023 10:55 Uhr
Zitat:
Ich hörte vorhin, dass "Notfall im Zug", "Polizeieinsatz auf den Gleisen" nun dazu führen, dass keine Entschädigungen mehr gezahlt werden müssen.

Seien wir mal ehrlich: Wer prüft das in realiter denn nach, wenn ich zum Beispiel auf den Zug warte und der 2 Stunden Verspätung mit einer solchen Begründung hat? Also reicht dann die bloße Behauptung ...
Ich wette, die Zahl der "Notfälle" und "Polizeieinsätze" wird sich künftig vervielfachen.


So ungefähr stelle ich mir das auch vor.
07.06.2023 11:07 Uhr
Zitat:
Ich hörte vorhin, dass "Notfall im Zug", "Polizeieinsatz auf den Gleisen" nun dazu führen, dass keine Entschädigungen mehr gezahlt werden müssen.

Seien wir mal ehrlich: Wer prüft das in realiter denn nach, wenn ich zum Beispiel auf den Zug warte und der 2 Stunden Verspätung mit einer solchen Begründung hat? Also reicht dann die bloße Behauptung ...
Ich wette, die Zahl der "Notfälle" und "Polizeieinsätze" wird sich künftig vervielfachen.


Es ist jetzt diesbezüglich eine Regelung die denen der Fluggastrechte sehr ähnlich ist. Dort verteidigen sich die Airlines sehr häufig mit Umständen außerhalb ihrer Verantwortungssphäre. Deshalb wird relativ häufig geklagt und dann müssen die Airlines auch den Beweis diesbezüglich antreten.

Ich sehe das alles grundsätzlich etwas anders. Die Fahrgastrechte enthalten typisierte Entschädigungen, ganz unabhängig davon, welchen Schaden der Fahrgast am Ende hat. Dementsprechend sollte die Verantwortlichkeit des Eisenbahnverkehrsunternehmens für Betriebsgefahren auch möglichst weit gefasst sein.

Wenn jemand auf den Gleisen rumtorkelt liegt die Verantwortung dafür am Ende des Tages eher beim Unternehmen als beim Fahrgast.
07.06.2023 12:28 Uhr
Zitat:

Ich wette, die Zahl der "Notfälle" und "Polizeieinsätze" wird sich künftig vervielfachen.

Die Frage ist doch nur, ob "Notfälle" und "Polizeieinsätze" wirklich nur in Ausnahmefällen vorkommen. Die sind doch schon jetzt ein nicht unerheblicher Teil der Zugausfälle und Verspätungen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
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