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Kannst Du dieser Ablehnung des Asyls für einen russischen Deserteur folgen? |
| 1 - 19 / 19 Meinungen | |
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21.06.2023 11:50 Uhr |
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Ich gehe davon aus, dass im Zuge des Verfahrens alle Aspekte geprüft wurden sind und im Zweifelsfall auch noch der Klageweg offen steht.
Daher kann ich dieser Ablehung schon folgen. |
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21.06.2023 12:01 Uhr |
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@SBF
Es stehen weitere Instanzen offen, aber ich kann nicht immer nachvollziehen was die von sich geben. Das muss ich ganz ehrlich mal auch sagen. |
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21.06.2023 12:07 Uhr |
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Das werden die zuständigen Behörden besser einschätzen können als ich - bin aber natürlich auf die Beiträge der Dol-Experten für österreichisches Asylrecht gespannt. |
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21.06.2023 12:13 Uhr |
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@Botsaris
Er wurde mal ein Verfahren mit der Begründung abgeschlossen, dass der Asylwerber sich nicht homosexuell benimmt und keine homosexuellen Merkmale zeigt und daher der Asylgrund „Verfolgung wegen seiner Homosexualität“ unter dem Tisch fällt.
Man hätte gleich schreiben können, er kam ohne rosa Bömmelchen am Rock und sprach nicht gekünstelt um 3 Oktaven höher und bewarf mich nicht rosa Wattebäuschen. Daher nehme ich ihm seine homosexuelle Neigung nicht ab, da er kein Bochener sein kann.
Das meinte ich mit neben der Spur. |
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21.06.2023 12:15 Uhr |
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Damit Du nicht glaubst, ich erzähle Dir ein Märchen
Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung deuteten auch nur annähernd darauf hin, dass Sie homosexuell sein könnten“, schreibt ein Beamter. Ein weiterer ablehnender Asylbescheid wirft in Österreich Fragen auf.
https://www.welt.de/politik/ausland/article181186080/Oesterreich-Wie-ein-homosexueller-Asylbewerber-abgelehnt-wurde.html
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21.06.2023 12:15 Uhr |
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Es widerspricht ganz eindeutig der Genfer Flüchtlingskonvention. Wer aus einem autoritär regierten Land flieht, das einen völkerrechtswidrigen Krieg führt und gezwungen werden könnte, sich an Menschenrechtsverletzungen zu beteiligen und ihm deshalb ein Strafverfahren unter Verletzung internationaler Standards und eine hohe Freiheitsstrafe unter unmenschlichen Bedingungen drohen, der ist Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention.
Und das bedeutet konkret: Jeder russische Soldat, der desertiert und in die EU flieht, hat ein Anrecht auf Asyl und legalem Aufenthalt.
Besonders fies ist allerdings die Behauptung der Asylbehörde "Auch kann die Behörde nicht davon ausgehen, dass die russische Armee systematische Menschenrechts- bzw. Völkerrechtsverletzungen begeht."
Edit: Das russische Deserteure als Flüchtlinge anerkannt werden müssen wird bereits seit März 2022 von der EU so gefordert |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.06.2023 12:19 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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21.06.2023 12:22 Uhr |
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Ich musste übrigens an eine Erzählung von Kreisky denken, der die Rückstellung von Wehrmachtsdeserteuren aus Schweden nach einem Vorfall verhindert hat.
Wir verurteilen den Angriffskrieg, staatlicherseits verurteilt man die russischen Kriegsverbrechen und dann haut eine staatliche Instanz so einen Bescheid raus. |
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21.06.2023 12:24 Uhr |
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Zitat:Es widerspricht ganz eindeutig der Genfer Flüchtlingskonvention.
Nein, deswegen erfolgte auch keine Rechtstellung als Flüchtling, da kein Schutzanspruch nachgewiesen werden konnte.
Zitat:. Wer aus einem autoritär regierten Land flieht, das einen völkerrechtswidrigen Krieg führt und gezwungen werden könnte, sich an Menschenrechtsverletzungen zu beteiligen und ihm deshalb ein Strafverfahren unter Verletzung internationaler Standards und eine hohe Freiheitsstrafe unter unmenschlichen Bedingungen drohen, der ist Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention.
Siehe oben, davon abgesehen erlaubt auch die GFK keine Einreise in ein Land der freien Wahl und meines Wissens ist Russland kein Nachbarstaat von Österreich.
Zitat:Das russische Deserteure als Flüchtlinge anerkannt werden müssen wird bereits seit März 2022 von der EU so gefordert
Hast du dafür mal eine Quelle? |
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21.06.2023 12:30 Uhr |
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Zitat:Zitat:Ich musste übrigens an eine Erzählung von Kreisky denken, der die Rückstellung von Wehrmachtsdeserteuren aus Schweden nach einem Vorfall verhindert hat.
Wir verurteilen den Angriffskrieg, staatlicherseits verurteilt man die russischen Kriegsverbrechen und dann haut eine staatliche Instanz so einen Bescheid raus.
Wer ist gleich noch mal Innenminister? ;-)
Ich bin weder der Wauwau, noch der Knecht, noch die Marionette meiner Partei.
Aber unabhängig davon. Der Referent hat seine Erklärung eigenständig getroffen und selbst wenn er ÖAAB-Mitglied sein sollte, so sind das zum Glück doch 3 Säulen.
Partei, Regierung und Justiz.
Ich darf wie gesagt eigenständig denken und erlaube mir hier die Justiz zu kritisieren. |
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21.06.2023 12:32 Uhr |
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Zitat:Zitat:
Ich darf wie gesagt eigenständig denken und erlaube mir hier die Justiz zu kritisieren.
Bisher war das laut Umfrage eine Verwaltungsangelegenheit. Unter der Hoheit des Innenministeriums.
Die Justiz war noch nicht involviert, kommt vielleicht noch.
Das geht sicher an eine weitere Instanz. Formal korrekt. Ich erlaube mir auch Verwaltungsakte aus schwarzen Ministerien zu kritisieren. |
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21.06.2023 12:37 Uhr |
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"Nein, deswegen erfolgte auch keine Rechtstellung als Flüchtling, da kein Schutzanspruch nachgewiesen werden konnte."
…gemäß dem Abkommen von 1951 und dem Protokoll von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (UNHCR)
Kapitel V., Absatz 167 - 174
171. Wenn jedoch die Art der militärischen Aktion, mit der sich der Betreffende nicht identifizieren möchte, von der Völkergemeinschaft als den Grundregeln menschlichen Verhaltens widersprechend verurteilt wird, dann könnte in Anbetracht der Bestimmungen der Definition die Strafe für Desertation oder für Nichtbefolgung der Einberufung als Verfolgung angesehen werden.
https://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2017/04/UNHCR-Handbuch.pdf
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.06.2023 12:39 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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21.06.2023 12:41 Uhr |
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Auch noch interessant: Seine Schwester lebt seit Jahren in Österreich. Und besonders interessant für mich persönlich, weil ähnliches auch auf mich zukommen könnte... |
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21.06.2023 13:01 Uhr |
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Mal davon abgesehen, dass das Handbuch des UNHCR kein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag ist, bedeutet könnte nicht muss
Zitat:171. Wenn jedoch die Art der militärischen Aktion, mit der sich der Betreffende nicht identifizieren möchte, von der Völkergemeinschaft als den Grundregeln menschlichen Verhaltens widersprechend verurteilt wird, dann könnte in Anbetracht der Bestimmungen der Definition die Strafe für Desertation oder für Nichtbefolgung der Einberufung als Verfolgung angesehen werden.
Ich kenne die Rechtslage in Österreich nicht,da die GFK aber völkerrechtlich verbindlich ist, dürfte sich die Bewertung nicht von der Deutschlands unterscheiden:
"Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Erfahrungen sei-
tens des BAMF mit der Anpassung der Entscheidungspraxis (Annahme
einer drohenden Verfolgung bei Deserteuren aus der russischen Armee,
vgl. de.connection-ev.org/pdfs/2022-05-17_IM.pdf) gemacht wurden,
und wenn ja, welche?
Da jeder Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) individuell geprüft wird, kann keine allgemeine Aussage im Sinne der
Fragestellung getroffen werden
https://dserver.bundestag.de/btd/20/066/2006631.pdf
Ohne das ich das Verfahren aus dem Hintergrund bewerten will, aber der Antragsteller hatte keine Einberufung, ist nur bedingt wehrtauglich und hat keinen Antrag auf Ersatzdienst gestellt.
Aber nur eine konkrete Gefährdung garantiert eine Anerkennung und die ist in diesem Fall nicht gegeben.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.06.2023 13:13 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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21.06.2023 13:25 Uhr |
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"Mal davon abgesehen, dass das Handbuch des UNHCR kein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag ist,"
"...gemäß dem Abkommen von 1951 und dem Protokoll von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge"
Und die sind völkerrechtlich verbindlich.
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21.06.2023 13:42 Uhr |
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Ein Deserteur? Der ist sicherlich schlimmer als der Durchschnittsasylbetrueger! |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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