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Weil die AfD in Thüringen als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, prüft das Landesverwaltungsamt nun die Tauglichkeit des neuen Landrats. - Was sagst du dazu? |
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27.06.2023 17:31 Uhr |
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Richtig so,wenn es es so im Kommunalwahlgesetz steht sollte dieses auch angewandt werden. |
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27.06.2023 17:36 Uhr |
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Gesetze müssen durchgesetzt werden. Fordert die AfD ja sonst immer, wenn es nicht um sie geht. |
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27.06.2023 17:55 Uhr |
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Natürlich müssen bestehende Gesetze angewandt werden. Gerade die afd würde sich sonst wieder über den Kontrollverlust des Staates beklagen. |
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27.06.2023 18:01 Uhr |
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Sollte solch eine Prüfung nicht sinnvollerweise vor einer Wahl bereits bei der Aufstellung der Kandidaten erfolgen?
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27.06.2023 18:41 Uhr |
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Zitat:Zitat: Erwartungsgemäß interessiert dich die Rechtslage bzw deren Prüfung in diesem Fall überhaupt nicht.
Erwartungsgemäß habe ich gegen die Prüfung selbst überhaupt nichts einzuwenden und die Kriterien dieser Feststellung interessieren mich besonders.
Wie ich bereits ausgeführt habe, irritiert mich nur der Zeitpunkt dieser Prüfung.
Nein. Ich hatte den relevanten Abschnitt deines Postings zitiert. Du stellst andere Erwägungen über die Rechtslage und die rechtliche Prüfung.
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27.06.2023 18:51 Uhr |
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Geniale Idee. Am besten den Landrat verhindern, Neuwahlen, nächster AfD-Kandidat dann bei vermutlich 70% im ersten Wahlgang. |
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27.06.2023 18:53 Uhr |
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Zitat: Ist die afd selbst nicht in der Lage zu prüfen, ob ihr Kandidat den Anforderungen entspricht, bevor sie ihn nominiert?
Ja hat sie und es ist alles in Ordnung, ist doch klar.
Kommen wir mal zum Hintergrund:
„ Darin heißt es, als Landrat dürfe nicht gewählt werden, "wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt". Dies sei der Prüfmaßstab, sagte Schenk.“
Schön, aber dummerweise wurde bereits gewählt und der Sieger steht fest, da hat die Frau Schenk offenbar den richtigen Zeitpunkt verpasst, um ihre Aufgabe zu erfüllen.
Solche Prüfungen sollten vor einer Wahlaufstellung erfolgen, damit dann die Bürger unter den Kandidaten wählen und sicher sein können, dass ihr Votum am Ende wirkmächtig wird. |
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27.06.2023 19:03 Uhr |
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Antidemokraten am Werk. |
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27.06.2023 19:10 Uhr |
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Nuja, wenn man der AfD noch mehr Zuspruch verschaffen will, ist eine solche Verfahrensweise genau richtig.
Was eine (gern durchzuführende) Überprüfung VOR der Wahl betrifft, dazu hat @SBF schon alles gesagt. |
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27.06.2023 20:36 Uhr |
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Zitat:Dann würde die AfD komplett blank dastehen. Die muss zwangläufig immer ihr letztes Aufgebot schicken.
Zitat:Wo wollen die denn unbelastete Kandidaten finden?
Ach @Rainbow, Du bist gelegentlich so derart unterkomplex und langweilig, das kann man sich beim besten Willen nicht mehr schöntrinken. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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