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Fragenübersicht Wenn sich jemand in Ausübung putschender Tätigkeit systemverändernd betätigt und sich dabei verletzt - ist hierdurch nicht der Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse verwirkt?
1 - 13 / 13 Meinungen
03.07.2023 14:02 Uhr
Ich sehe keinen plausiblen Grund, dem Putschisten die medizinische Versorgung zu versagen oder ihn selbst zahlen zu lassen. Er hat in das Krankenversicherungssystem vorher ja vermutlich eingezahlt - und selbst wenn nicht, sehe ich politische Gründe nicht als legitim für einen Entzug des Versicherungsschutzes an.
03.07.2023 14:04 Uhr
Zitat:
und selbst wenn nicht,


Sofortige Regressforderung
03.07.2023 14:05 Uhr
Zitat:
Zitat:
und selbst wenn nicht,


Sofortige Regressforderung


Vielleicht hat er ja aus legalen Gründen nicht eingezahlt, z.B. als Sozialhilfeempfänger.
03.07.2023 14:08 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
und selbst wenn nicht,


Sofortige Regressforderung


Vielleicht hat er ja aus legalen Gründen nicht eingezahlt, z.B. als Sozialhilfeempfänger.


Dann ist er doch automatisch versichert. Bzw wird von der Stelle versichert.

Regress ist von den Sozialversicherungen üblich. Ich habe mir mal eine Wunde mal anschauen lassen im Unfallkrankenhaus, die über eine Stunde blutete. Einfacher Messerunfall beim Kochen. Hätte mich jemand unabsichtlich geschnitten, wären die sofort an den herangetreten.

Bei sowas könnte das auch greifen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.07.2023 14:09 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.07.2023 14:20 Uhr
"Herr Mahler, wo haben Sie sich denn die Knochenbrüche geholt? Das sieht ja böse aus!"

"Tja Herr Doktor. Ich bin im Treppenhaus des Bundeskanzleramts ausgerutscht und runtergepurzelt. Wollte eigentlich die Merkel erschießen, war unter den ersten, die da hoch stürmten. Und da tritt mir so ein blödes Arschloch von hinten in die Hacken. Große Scheiße."

"Stellen Sie doch schon mal einen Antrag auf Anschlussheilbehandlung in Boberg. Wir verarzten Sie hier und dann können wir sie gleich in die Reha verlegen."

"Mache ich. Zu irgendwas muss das System der OMF-BRD ja gut sein, Herr Doktor! Ha ha ha!"

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.07.2023 14:25 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.07.2023 14:35 Uhr
Da den Putschisten womöglich ein längerer Gefängnisaufenthalt droht, ruht sein Anspruch auf Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung. Er bezieht seine Gesundheitsleistungen nach dem Strafvollzugsgesetz, unabhängig von Tatvorwurf und Strafausspruch.
03.07.2023 14:42 Uhr
Zitat:
Da den Putschisten womöglich ein längerer Gefängnisaufenthalt droht, ruht sein Anspruch auf Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung. Er bezieht seine Gesundheitsleistungen nach dem Strafvollzugsgesetz, unabhängig von Tatvorwurf und Strafausspruch.



Aber er ist doch erstmal haftunfähig bzw. auch prozessunfähig. Er gilt doch als unbescholten, solange kein Urteil ergangen ist. Es gibt höchstens den dringenden Tatverdacht...
03.07.2023 14:48 Uhr
Zitat:
"Herr Mahler, wo haben Sie sich denn die Knochenbrüche geholt? Das sieht ja böse aus!"

"Tja Herr Doktor. Ich bin im Treppenhaus des Bundeskanzleramts ausgerutscht und runtergepurzelt. Wollte eigentlich die Merkel erschießen, war unter den ersten, die da hoch stürmten. Und da tritt mir so ein blödes Arschloch von hinten in die Hacken. Große Scheiße."

"Stellen Sie doch schon mal einen Antrag auf Anschlussheilbehandlung in Boberg. Wir verarzten Sie hier und dann können wir sie gleich in die Reha verlegen."

"Mache ich. Zu irgendwas muss das System der OMF-BRD ja gut sein, Herr Doktor! Ha ha ha!"


"Wie auch immer, Herr Mahler. Kurieren Sie sich gut aus. Und seien Sie künftig vorsichtiger!"

"Mache ich, Herr Doktor. Ich werde in der Reha erstmal meine staatspolitischen Seminare weiter abhalten."

"Kurvorträge."

"Richtig."

"Wir freuen uns über jede Eigeninitiative unserer Patienten. Aber lassen Sie es ruhig angehen."

"Aber natürlich Herr Doktor. Kann doch eh nichts anderes machen. Ha ha ha!"

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.07.2023 14:48 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.07.2023 15:00 Uhr
Zitat:
Aber er ist doch erstmal haftunfähig bzw. auch prozessunfähig. Er gilt doch als unbescholten, solange kein Urteil ergangen ist. Es gibt höchstens den dringenden Tatverdacht...


Es wird Untersuchungshaft angeordnet werden, die im Krankenhaus einer JVA vollzogen wird oder unter bestimmten Sicherungsmaßnahmen in einem allgemeinen Krankenhaus, sofern eine medizinische Betreuung nicht im Rahmen eines Justizkrankenhauses sichergestellt werden kann. Hier in Hamburg befindet sich das Zentralkrankenhaus für den Strafvollzug direkt neben der Untersuchungshaftanstalt. In diesen Fällen greift § 16 a I Nr. 5 SGB V: Der Anspruch gegen die Krankenversicherung ruht. Statt dessen übernimmt die Landeskasse (also der Steuerzahler) die Kosten für Behandlung und Rehabilitation.
03.07.2023 15:01 Uhr
Zitat:
Statt dessen übernimmt die Landeskasse (also der Steuerzahler) die Kosten für Behandlung und Rehabilitation.


Das ist ja noch doller!
03.07.2023 15:05 Uhr
Zitat:
.Das ist ja noch doller!


Das gehört zur unveräußerlichen und unverwirkbaren Menschenwürde. Man kann den Schwerstverbrecher ja nicht einfach verrecken lassen, nur weil man nicht für ihn zahlen will.
03.07.2023 15:10 Uhr
Zitat:
Zitat:
.Das ist ja noch doller!


Das gehört zur unveräußerlichen und unverwirkbaren Menschenwürde. Man kann den Schwerstverbrecher ja nicht einfach verrecken lassen, nur weil man nicht für ihn zahlen will.


Man könnte schon.
04.07.2023 00:59 Uhr
Wenn er regelmäßig seine Beiträge zahlt, hat er Anspruch auf Leistungen. Alles andere tut hier nichts zur Sache.

Es wird sicher nicht wenige Marktradikale geben, welche die gesetzliche Krankenversicherung am liebsten abschaffen würden, aber pflichtversichert sind, und im Krankheitsfall selbstverständlich die Leistungen in Anspruch nehmen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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