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Fragenübersicht Kannst Du dieser Verurteilung wegen einer Coronainfektion folgen?
1 - 15 / 15 Meinungen
04.07.2023 16:22 Uhr
Ja, kann ich. Was ich allerdings absurd finde ist die lächerlich geringe Strafe.
04.07.2023 16:23 Uhr
Zitat:
Ja, kann ich. Was ich allerdings absurd finde ist die lächerlich geringe Strafe.


3 Monate fürs Wegräumen von jemand anderen ist lachhaft.

Und den Freispruch in einem Teilaspekt verstehe ich nicht ganz.
04.07.2023 16:23 Uhr
Zitat:
Ja, kann ich. Was ich allerdings absurd finde ist die lächerlich geringe Strafe.


Wie jetzt? Es ist doch ganz bestimmt nur ein natürlicher Erreger von der bösen Feldermaus (aus dem Marvel Comic?) und garantiert kein Produkt von Gain-of-Function-Manipulationen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.07.2023 16:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.07.2023 16:51 Uhr
Wie kann man denn belegen, dass die Coronainfektion von dieser Frau kam und nicht anderswo her? Da erscheint mir die Beweiskette doch reichlich dünn zu sein, daher war der Vorwurf der Tötung nicht zu halten.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.07.2023 16:54 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.07.2023 16:54 Uhr
Zitat:
Wie kann man denn belegen, dass die Coronainfektion von dieser Frau kam und nicht anderswo her? Da erscheint mir die Beweiskette doch reichlich dünn zu sein, daher war der Vorwurf der Tötung nicht zu halten.


"Die Anklage stützte sich neben Zeugenaussagen auf zwei Gutachten. Gerichtsmedizinisch wurde festgestellt, dass der Krebspatient an einer Lungenentzündung durch Covid starb. Ein virologisches Gutachten stellte eine Übereinstimmung der Virus-DNA aus den PCR-Proben der Angeklagten und des später Verstorbenen fest."
04.07.2023 16:55 Uhr
@Tilia

Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten
§ 178.Paragraph 178, Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört.

Fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten
§ 179.Paragraph 179, Wer die im § 178 mit Strafe bedrohte Handlung fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen. Wer die im Paragraph 178, mit Strafe bedrohte Handlung fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
Anmerkung

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.07.2023 16:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.07.2023 16:57 Uhr
Zitat:
Ein virologisches Gutachten stellte eine Übereinstimmung der Virus-DNA aus den PCR-Proben der Angeklagten und des später Verstorbenen fest."


Wenn das Virus lokal im Umlauf war, heißt das nichts.
04.07.2023 17:05 Uhr
Ja.








04.07.2023 17:07 Uhr
Tilia ist mal wieder kräftig am Corona leugnen. Da stören sie die Opfer auch nicht sonderlich.
04.07.2023 17:11 Uhr
Boahh, bin ich froh, dass Corona vorbei ist.
04.07.2023 17:13 Uhr
Zitat:
Boahh, bin ich froh, dass Corona vorbei ist.


Vorbei wohl nicht. Es ist noch da. Es wird nur nicht mehr erhoben und ist keine meldepflichtige Geschichte mehr.
04.07.2023 17:14 Uhr
Ja, kann ich folgen und das Urteil ist in meinen Augen angemessen.
04.07.2023 17:15 Uhr
Zitat:

Vorbei wohl nicht. Es ist noch da. Es wird nur nicht mehr erhoben und ist keine meldepflichtige Geschichte mehr.

Ja gut. Hoffen wir, dass es dabei bleibt.
04.07.2023 20:12 Uhr
Zitat:
Tilia ist mal wieder kräftig am Corona leugnen.


Nein, gar nicht. Nur wenn der Verstorbene außer die Nachbarin zu treffen auch in den Supermarkt und in die Apotheke ging und außerdem in einer Arztpraxis im Wartezimmer saß, läßt sich nicht belegen, daß er die Infektion von der Nachbarin hatte.
04.07.2023 20:41 Uhr
Wichtig ist jedenfalls fest daran zu glauben, dass das Virus vollkommen natürlichen Ursprungs ist und auf keinen Fall das Produkt einer Labormanipulation im Sinn eines Gain-of-Function-Projektes. Auch wenn westliche Geheimdienste Letzteres behauptet haben. Das ist ganz furchtbar böse und stimmt nicht.

Manche politische Parteien sind eben doch sektenartige Glaubensgemeinschaften.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.07.2023 20:45 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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