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Fragenübersicht [NRW-Wahl-Quiz - Planspielbonus II] Wie verteilst Du nun die Mandate nach ersten und zweiten Ermittlungsverfahren?
1 - 10 / 10 Meinungen
28.09.2024 07:28 Uhr
Das machen wir dann am Abend. Dann ist es durch
28.09.2024 07:31 Uhr
Ich nehme die Kritik an, dass das wohl für einige too much war in der Tiefe
28.09.2024 10:26 Uhr
Ich kürze das mal ab und fasse in diese Umfrage dann auch das dritte Verfahren ein und schreite neben Morgenkaffee zur langsamen Auflösung.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.09.2024 10:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.09.2024 10:32 Uhr
Erstes Ermittlungsverfahren
Endgültiges Ergebnis im Regionalwahlkreis, Zuteilung der Mandate an die Parteien
§ 97. Jede Partei erhält so viele Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im Regionalwahlkreis enthalten ist.

Es ist übrigens nach telefonischer Rückfrage im Wahlreferat des Bundesinnenministeriums, die Wahlzahl über die Landesebene zu errechnen.

Wobei ich gerade sehe, auch das Land Oberösterreich führt das an. Der Mandaterechner von Prof. Dr. Neuwirth ebenso..

Sicher ist sicher.



28.09.2024 10:35 Uhr
Ermittlung der Landeswahlzahl

Waldundberge 287288 24 11971
Bauernland 206107 16 12882
Hulzingerstadt 734799 53 13865

Gültige Stimmen (Parteiensumme) - zweite Zahl Mandate - dritte Zahl Wahlzahl (aufzurunden)
28.09.2024 10:39 Uhr


Jetzt nehmen wir uns das von mir vorgegebene Ergebnis vor.
28.09.2024 10:49 Uhr


Jetzt wissen wir die Mandate im ersten Ermittlungsverfahren. Und wir wissen auch, dass die Prozentrechnung für den Hugo war, weil alle das Mandat irgendwo geschafft haben.

76 der 93 sind im ersten vergeben.

100.
(1)Im zweiten Ermittlungsverfahren nehmen Parteien teil, die im ersten Ermittlungsverfahren zumindest in einem der Regionalwahlkreise ein Mandat oder im gesamten Bundesgebiet mindestens 4% der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben.

Es sind alle beteiligt.



Jetzt wissen wir also, welche Listen bei den Parteien, die am Mandatsverteilungsverfahren berechtigt sind zum Zuge kommen.

In Waldundberge hat der Bürgerblock 7 Mandate erlangt.

Tourismusgebiet 3
Berghausen und Umgebung 3


Das heißt ein Mandat kommt über die Landesliste dann noch zum Zug.

Meines Wissens nach muss das Regionalwahlkreismandat angenommen und dann kommt erst die Landesliste zum Zug, wenn man über beide gewählt wäre. Zumindest war das mal in Wien so, als man Philipa Strache verhindern wollte.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.09.2024 10:50 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.09.2024 10:52 Uhr
Die dritte Ebene ist an sich eh ganz leicht

Ermittlung und Zuteilung der Mandate
§ 107.
(1)Die Bundeswahlbehörde stellt zunächst auf Grund der ihr von den Landeswahlbehörden gemäß § 105 Abs. 2 übermittelten Niederschriften der Landeswahlbehörden die Parteisummen für das ganze Bundesgebiet fest.
(2)Parteien, denen im ganzen Bundesgebiet kein Mandat in einem Regionalwahlkreis und weniger als 4% der abgegebenen gültigen Stimmen zugefallen sind, haben im dritten Ermittlungsverfahren auf die Zuweisung von Mandaten keinen Anspruch.
(3)Auf die übrigen Parteien werden im dritten Ermittlungsverfahren alle 183 Mandate abzüglich der im ersten und im zweiten Ermittlungsverfahren jenen Parteien, die keinen Bundeswahlvorschlag eingebracht haben, zugefallenen Mandate mittels der Wahlzahl verteilt, die nach den Abs. 4 und 5 zu berechnen ist.
(4)Die Summen der Parteistimmen werden, nach ihrer Größe geordnet, nebeneinander geschrieben; unter jede Summe wird die Hälfte geschrieben, darunter das Drittel, das Viertel und die weiterfolgenden Teilzahlen.
(5)Als Wahlzahl gilt bei 183 zu vergebenden Mandaten die hundertdreiundachtziggrößte Zahl, bei 182 zu vergebenden Mandaten die hundertzweiundachtziggrößte, bei 181 die hunderteinundachtziggrößte usw. Zahl der so angeschriebenen Zahlen.
(6)Jede Partei erhält so viele Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme enthalten ist. Wenn nach dieser Berechnung zwei oder mehrere Parteien auf ein Mandat den gleichen Anspruch haben, entscheidet das Los. Würde der Losentscheid für eine der Parteien zu einer Gesamtmandatszahl nach Abs. 7 führen, so erhält sie das Mandat. Trifft dies auf mehr als eine Partei zu, ist der Losentscheid unter diesen Parteien herbeizuführen.
(7)Unterschreitet die so für eine Partei ermittelte Gesamtmandatszahl die Summe der dieser Partei im ersten und im zweiten Ermittlungsverfahren zugefallenen Mandate, ist so vorzugehen, als hätte diese Partei keinen Bundeswahlvorschlag eingebracht, und der Ermittlungsvorgang nach den Abs. 3 bis 6 zu wiederholen.
(8)Übersteigt die so für eine Partei ermittelte Gesamtmandatszahl die Summe der dieser Partei im ersten und im zweiten Ermittlungsverfahren zugefallenen Mandate, so erhält sie soviele weitere Mandate zugewiesen, wie dieser Differenz entspricht.
(9)Die Wahlakten der Landeswahlbehörden sind so lange unter Verschluss aufzubewahren, bis das Ergebnis der nächstfolgenden Nationalratswahl unanfechtbar feststeht, und anschließend zu vernichten. Beilagen gemäß § 85 Abs. 3 lit. c, e bis g und j, bei denen die Übermittlung gemäß § 89 Abs. 1 zweiter Satz unterblieben ist, sind bereits zu vernichten, sobald das Ergebnis der Wahl unanfechtbar feststeht.
28.09.2024 10:55 Uhr
Da nimmt man einfach eine Exceltabelle und teilt die gesamte Parteienstimmenanzahl jeweils durch 183,182,181 etc.

In Excel löst man das Problem dann so =KGRÖSSTE(Zellebeginn:Zelleende;Mandatsanzahl)

Sonst nimmt man einfach einen Markierer und sucht die nächstgrößte Zahl und geht so durch.

Bürgerblock 28 Sozialdemokraten 27 Ökoliste 5 Heimatbund 22 Liberale 7 Kommunisten 4



Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 28.09.2024 11:06 Uhr. Frühere Versionen ansehen
28.09.2024 10:56 Uhr
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