Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Musstet Du jemals eine Lebendbescheinigung vorlegen?
1 - 7 / 7 Meinungen
14.10.2024 09:47 Uhr
Hat das was mit der in der Reichsbürgerszene so kultisch verehrten "Lebendigkeitserklärung" zu tun?

Zitat:
Erklärung unter Eid

Hiermit erkläre ich, der lebendige beseelte und selbstbewußte Mann aus Fleisch und Blut nach der [päpstlichen Bulle von 1540 "Unam sanctam Catholicam", dem "Cestui Qui Vie Act von 1666"] wolfgang johannes aus der Familie plan, daß ich am 13. Tag im Monat September im Jahre 1967 neunzehnhundertsiebenundsechzig momentaner Zeitrechnung in Roth geboren wurde und tatsächlich auf diesem Planeten, genannt Erde, körperlich seelisch und geistig voll anwesend bin. Ich bin immer noch am Leben und weder auf hoher See, noch sonst irgendwo im Universum verschollen.


https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Lebenderkl%C3%A4rung

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.10.2024 09:53 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.10.2024 09:47 Uhr
Ja.
Wenn ich die Witwerrente beziehe (ab November wieder, mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende des Monats aus), muss ich die einmal im Jahr bei der DRV vorlegen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 14.10.2024 09:49 Uhr. Frühere Versionen ansehen
14.10.2024 09:48 Uhr
Nein, bisher nicht. Kenne das auch nur von Leuten, die im Ausland eine (deutsche) Rente beziehen.
14.10.2024 10:00 Uhr
Zitat:
Ja.
Wenn ich die Witwerrente beziehe (ab November wieder, mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende des Monats aus), muss ich die einmal im Jahr bei der DRV vorlegen.



Bei uns bekommt die PVA automatisch die Todesmeldung.
14.10.2024 10:06 Uhr
Zitat:
Bei uns bekommt die PVA automatisch die Todesmeldung.


Das wird hier auch so sein.

Die Bescheinigung enthält hier aber zusätzlich auch die Angabe, ob der Witwer/die Witwe wieder geheiratet hat. Dann fällt nämlich der Anspruch auf die Witwer-/Witwenrente weg.
14.10.2024 10:13 Uhr
14.10.2024 10:14 Uhr
Zitat:
Abfertigung einer Witwenrente oder Witwerrente aus der Unfallversicherung Link zur Förderung
Bei Wiederverheiratung erlischt die Witwen- bzw. Witwerrente. Dafür gebührt eine Abfertigung in der Höhe des 35-fachen Monatsbetrages der Rente.

Wird die neue Ehe durch den Tod der Ehegattin bzw. des Ehegatten, durch Scheidung oder durch Aufhebung aufgelöst, lebt der Anspruch auf die Witwen- bzw. Witwerrente auf Antrag wieder auf, wenn

die Ehe nicht aus dem alleinigen oder überwiegenden Verschulden der Witwe bzw. des Witwers aufgelöst worden ist oder
bei Nichtigerklärung der Ehe die Witwe bzw. der Witwer als schuldlos anzusehen ist.
Hinweis: Aufgrund der Abfertigung lebt der Anspruch auf Witwen bzw. Witwerrente allerdings frühestens nach zweieinhalb Jahren nach dem seinerzeitigen Erlöschen wieder auf.


https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1001445.html

Mit dem Schmäh hat mal eine Dame in Österreich ganz groß abgeräumt, bis man ihr die Betrugsabsicht nachweisen konnte.

Kann sein, dass ich das hier verumfragte.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 7 / 7 Meinungen