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Fragenübersicht [Themenwoche Wirtschaft Marx vs Smith]: Ist die Erhebung einkommensabhängiger Steuern nicht ein Bruch der Gleichheit vor dem Gesetz?
1 - 6 / 6 Meinungen
02.11.2024 11:07 Uhr
Na ja, man hat sich in vielen Staaten auf der Welt wohl darauf verständigt dass der Gleichheitssatz anders auszulegen ist, nämlich: Wesentlich gleiches wird gleich behandelt und beim Einkommen kommt man dann dazu dass verschiedene Einkommenshöhen wesentlich gleich sind. In Deutschland gipfelt das dann eben im sg. Leistungsfähigkeitsprinzip als spezifischer steuerrechtlicher Gleichheitssatz.

Wahrscheinlich will der Umfragesteller das gar nicht hören. Mir ist allerdings Hayek ähnlich egal wie Marx, wenn es nur um eine Theoriediskussion gehen sollte.

Mir ist wichtig dass ich die derzeitige Einkommensbesteuerung in der Tat für ungerecht halte weil sie in den meisten Fällen eine Besteuerung auf abhängige Arbeit ist, etwas was für die meisten also alternativlos ist. Das sollte wenig bis gar nicht besteuert werden - egal ob 30.000 oder 300.000 EUR im Jahr.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.11.2024 11:08 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.11.2024 11:09 Uhr
Zitat:
Wahrscheinlich will der Umfragesteller das gar nicht hören. Mir ist allerdings Hayek ähnlich egal wie Marx, wenn es nur um eine Theoriediskussion gehen sollte.


Tatsächlich bin ich froh, dass gerade du als Jurist darauf antwortest. Ich habe mich immer gefragt, warum damit noch keiner vielversprechend Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat bzw mit welcher Begründung solche Klagen abgewiesen werden.
02.11.2024 11:12 Uhr
Zitat:
Mir ist wichtig dass ich die derzeitige Einkommensbesteuerung in der Tat für ungerecht halte weil sie in den meisten Fällen eine Besteuerung auf abhängige Arbeit ist, etwas was für die meisten also alternativlos ist. Das sollte wenig bis gar nicht besteuert werden - egal ob 30.000 oder 300.000 EUR im Jahr.


Da gehe ich vollkommen mit. Dann müsstest du die Finanzierung des Staates aber komplett umstellen, oder wie willst du die Finanzierungslücke von ca. 300 Milliarden Euro schließen. Das gäbe auch eine stärkere Besteuerung des Kapitalmarktes nicht her. Man müsste die Konsumbesteuerung deutlich erhöhen. Damit wären wir dann wieder bei einer hayekkonformen Lösung

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.11.2024 11:13 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.11.2024 11:15 Uhr
Zitat:
Man müsste die Konsumbesteuerung deutlich erhöhen.


Zum Beispiel.
02.11.2024 11:28 Uhr
@ Mariacka:

Zitat:
Wesentlich gleiches wird gleich behandelt und beim Einkommen kommt man dann dazu dass verschiedene Einkommenshöhen wesentlich gleich sind. In Deutschland gipfelt das dann eben im sg. Leistungsfähigkeitsprinzip als spezifischer steuerrechtlicher Gleichheitssatz.


"Wesentlich gleiches" scheint mir aber in der Tat sehr schwammig und schwer abgrenzbar, gerade im Vergleich zum präzisen und absoluten Gleichheitsgrundsatz Art 3 Abs 1 GG. Wie rechtfertigt man diese Einschränkung, die ich zumindest nirgends im GG finden kann?
02.11.2024 11:40 Uhr
Zitat:
@ Mariacka:

Zitat:
Wesentlich gleiches wird gleich behandelt und beim Einkommen kommt man dann dazu dass verschiedene Einkommenshöhen wesentlich gleich sind. In Deutschland gipfelt das dann eben im sg. Leistungsfähigkeitsprinzip als spezifischer steuerrechtlicher Gleichheitssatz.


"Wesentlich gleiches" scheint mir aber in der Tat sehr schwammig und schwer abgrenzbar, gerade im Vergleich zum präzisen und absoluten Gleichheitsgrundsatz Art 3 Abs 1 GG. Wie rechtfertigt man diese Einschränkung, die ich zumindest nirgends im GG finden kann?


Das wirst du nirgendwo finden, das ist Auslegung des BVerfG seit 1949, weil sich ein absolutes und an allen gemessenes Gleichheitsrecht nicht realisieren lässt. Daher in Fortentwicklung der Satz „Wesentlich Gleiches wird gleich behandelt, wesentlich Ungleiches darf ungleich behandelt werden“. Die meisten Streitigkeiten um Art. 3 GG drehen sich deshalb auch um die Gruppenzuordnung.

Denke mal nur an deinen Status und Beförderungsfragen. Ein absolutes Gleichheitsrecht würde hier zu völligem Chaos führen - deshalb die Gruppenbildung: Wesentlich gleich. Sind zwei Konkurrenten in ihrer Qualifikation wesentlich gleich? Dann könnte der eine benachteiligt worden sein.

Beim Leistungsfähigkeitsprinzip als Ausfluss des Gleichheitsrechts ist es die Berücksichtigung vieler Aspekte: Gleichbehandlung, Staatsfinanzierung, Erfüllung Sozialstaatsprinzip.

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