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Wird bei Euch der Grundsatz der Urlaubsgewährung im laufenden Kalenderjahr eingehalten? |
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29.03.2025 00:40 Uhr |
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Mein Arbeitsleben liegt lange zurück. Ich weiß gar nicht mehr wie das damals war. |
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29.03.2025 00:45 Uhr |
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In meiner letzten Firma, in der ich angestellt war wurde das sehr gesetzkonform behandelt. Ich weiß aber aus meiner jetzigen beruflichen Tätigkeit, dass dies nicht der allgemeine Standard ist. |
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29.03.2025 10:16 Uhr |
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Ich habe natürlich keinen allgemeinen Überblick, ob das jetzt überall so eingehalten wird, oder ob nur unser Objekt da relativ vorbildlich ist, aber meines Wissens gab es nur Diskrepanzen, wenn aufgrund von Krankheit der Urlaub nicht genommen werden konnte. |
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29.03.2025 10:58 Uhr |
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Nein, das liegt an der obskuren Situation, dass unser Betriebsrat eine BV Urlaub verhandelt hat, bei der dann rausgekommen ist, dass die Urlaubsplanung von März bis Februar des nächsten Jahres geht. Das Ergebnis lag an einer ganz besonderen Melange, die ich hier nicht erläutern will. Absurderweise steht in der BV aber wiederum auch explizit drin, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen sei. Das führte zu der absurden Situation, dass seitens des Unternehmens dann voriges Jahr versucht wurde, die Leute dazu zu nötigen, ihre restlichen Urlaubstage bis Ende Dezember zu nehmen. In meinem Fall war das eine Email an den Betriebsrat, in der ich um Bestätigung meiner Sichtweise bat, dass ich das wegen des "Geists der BV" (etwas was sonst immer gerne vom Arbeitgeber beschworen wird) nicht muss. Ich habe dann meinem Teamleiter schöne Grüße vom BR ausgerichtet, der wollte mit dem Arbeitgeber in Klärung gehen und dann habe ich nie mehr was gehört. Und den Resturlaub wie geplant dieses Jahr verbraten. |
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29.03.2025 11:00 Uhr |
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Ich habe keine Schwierigkeiten damit meinen Urlaub innerhalb eines Jahres zu nehmen. Meistens bleiben nur so ein bis drei Tage übrig, die ins nächste Jahr gehen, was daran liegt, dass ich innerhalb eines Jahres auch viele zusätzliche freie Tage zum Abbau von Mehrarbeit habe, die den Urlaub verdrängen. Insgesamt kann ich mich, was freie Tage und die Möglichkeiten diese zu nehmen, angeht, nicht beschweren. |
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29.03.2025 11:46 Uhr |
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Im Prinzip ja.
Allerdings muss ich den Urlaub während der Ferienzeiten nehmen.
Dann allerdings kommen auch die neuen Daten für die Neuerstellung der Fahrpläne und meistens müssen dann auch neue Fahrer geschult werden.
Das führt dazu dass eine perfekt Einhaltung der Urlaubszeit nicht möglich ist. I. d. R. beende ich ihn also früher und nehme Tage mit in das nächste Jahr.
So habe in diesem Jahr 42 Urlaubstage, die ich auch entsprechend geplant habe.
Mal sehen wieviele es dann tatsächlich werden. |
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29.03.2025 12:05 Uhr |
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Belgien: Der Urlaub darf bis zum Ablaufen des folgenden Kalenderjahrs genommen werden.
Das ist toll für diejenigen die gerne alle zwei Jahre mal eine richtig lange Reise machen wollen. Der Rest nimmt den Urlaub halt im laufenden Jahr.
Viele Kollegen sparen am Ende ihrer Karriere Tage an um einen Monat früher in Rente gehen zu können. |
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30.03.2025 19:43 Uhr |
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Ja, das passt schon so. |
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30.03.2025 20:44 Uhr |
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Laut BV dürfen wir den Urlaub ins Folgejahr mitnehmen. |
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30.03.2025 21:42 Uhr |
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Zitat:Zitat:Laut BV dürfen wir den Urlaub ins Folgejahr mitnehmen.
Eigentlich nicht, denn eine BV, die gegen EU-Verordnung und BUrlG verstösst ist nichtig - lies mal die Kommentierung zu Paragraph 87 BetrVG
Lässt sich das im Tarifvertrag regeln? Dann ist es dort. Irgendwo steht jedenfalls dass wir das dürfen. |
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30.03.2025 21:42 Uhr |
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Aber wie immer gilt natürlich der Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter |
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30.03.2025 21:45 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Laut BV dürfen wir den Urlaub ins Folgejahr mitnehmen.
Eigentlich nicht, denn eine BV, die gegen EU-Verordnung und BUrlG verstösst ist nichtig - lies mal die Kommentierung zu Paragraph 87 BetrVG
Lässt sich das im Tarifvertrag regeln? Dann ist es dort. Irgendwo steht jedenfalls dass wir das dürfen.
Das wäre dann tatsächlich ein Sonderfall und möglich, wenn der TV eine diesbezügliche Öffnungsklausel enthält - immer aber unter dem Vorbehalt der Rechtskonformität des TV mit deutschem und europäischem Recht. |
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30.03.2025 21:51 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Zitat:Laut BV dürfen wir den Urlaub ins Folgejahr mitnehmen.
Eigentlich nicht, denn eine BV, die gegen EU-Verordnung und BUrlG verstösst ist nichtig - lies mal die Kommentierung zu Paragraph 87 BetrVG
Lässt sich das im Tarifvertrag regeln? Dann ist es dort. Irgendwo steht jedenfalls dass wir das dürfen.
Das wäre dann tatsächlich ein Sonderfall und möglich, wenn der TV eine diesbezügliche Öffnungsklausel enthält - immer aber unter dem Vorbehalt der Rechtskonformität des TV mit deutschem und europäischem Recht.
Meine Hausaufgabe für morgen - schauen wo das steht. |
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30.03.2025 21:54 Uhr |
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Grundsatz für Betriebsvereinbarungen: Es darf nur geregelt werden, was nicht abschließend (also ohne Öffnungsklausel für die Betriebsparteien) im Gesetz oder Tarifvertrag geregelt ist. |
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31.03.2025 07:38 Uhr |
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Ich war lange nicht mehr dauerhaft arbeiten und bisher war mit Ausnahme von Alu Press alles normal geregelt, so wie ich das mitbekommen habe. Bei Alupress haben sich die BR´s irgendwann damit vorgetan, dass sie den regulären Anspruch auf das gesetzliche Maß angehoben hatten. Also auf 24 (22) Tage. Ich hab aber keine Ahnung wie die BV´s aussahen. Ich nehme an, dass nur Führungskräfte davon Kenntnis haben. |
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31.03.2025 08:39 Uhr |
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Ich habe bis jetzt immer nur erlebt, dass man von den Firmen genötigt wurde, die Resturlaubstage unbedingt noch im laufenden Jahr zu nehmen. Dabei hebe ich mir immer gerne ein paar Tage für das Folgejahr für den Fall der Fälle auf.
Bis Ende März des Folgejahres müssen die Resturlaubstage allerdings spätestens genommen werden. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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