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Was hältst du von der Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen? |
| 1 - 17 / 17 Meinungen | |
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17.06.2013 20:35 Uhr |
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Nichts. Grundsätzlich sollte es bei schweren Angriffen gegen Leib und Leben keine Verjährungsfristen geben.
Und das gilt bei Angriffen auf Kinder erst Recht. |
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17.06.2013 21:22 Uhr |
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Nichts.
1.) Siehe Meinung rKa
2.) Das Abhängigskeitsverhältnis kann erst Jahre später gelöst sein und auch dann muss man noch eine Bestrafung erwirken können. |
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17.06.2013 22:35 Uhr |
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Nichts.
Die schweren Traumata die viele Opfer haben, muessen erst behandelt werden. Das Opferwohl steht an erster Stelle.
Wenn dann nach vielen vielen Jahren das Opfer stabil genug ist und auch Willens, sich der "Tortur" einer Gerichtsverhandlung über die eigene Vergwaltigung zu stellen, darf auf keinen Fall eine Verjährungsfrist diesem im Wege stehen. |
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17.06.2013 22:43 Uhr |
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Angemessen.
Wir müssen bedenken, daß Straftaten um so schwerer zu beweisen sind, je länger sie zurückliegen. Nur für Mord als die schwerste Straftat überhaupt sollte es keine Verjährung geben. |
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17.06.2013 22:44 Uhr |
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@ Pivi
Das Opferwohl steht an erster Stelle.
So etwas sagt sich leicht dahin.
Nehmen wir einmal an, du würdest beschuldigt, vor 30 Jahren eine Vergewaltigung begangen zu haben. Wie gut wären dann wohl deine Aussichten, deine Unschuld zu beweisen? |
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17.06.2013 22:46 Uhr |
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Es wird mit den Jahren nicht einfacher, die Tat noch zu beweisen. Insofern macht die Verjährungsfrist Sinn, auch wenn sie für die Opfer natürlich scheisse ist, da das erlittene Leiden wohl kaum der Verjährung unterliegt. |
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18.06.2013 01:32 Uhr |
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Obwohl es natürlih sehr schwer ist eine Vergewaltigung nach 20 Jahren noch nahzuweisen halte die Verjährungsfristen nicht für sinnvoll.Solche Fristen sollen verhindern das jemand nach langer Zeit aufgrund von Jugendsünden ( Kneipenschlägerei, Sachbeschädigung ) Probleme bekommt. Vergewaltigung ist meiner Meinung nach allerdings unentschuldbar weshalb eine Verjährungsfrist keinen Sinn hat |
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18.06.2013 05:27 Uhr |
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"Wir müssen bedenken, daß Straftaten um so schwerer zu beweisen sind, je länger sie zurückliegen."
Verstehe ich nicht was hat das mit Beweisbarkeit zu tun?
Wenn da nichts zu beweisen ist wird das Verfahren eingestellt. Eal ob sich die Vergewaltigung vor 10 oder vor 30 Jahren abgespielt haben soll.
"Nehmen wir einmal an, du würdest beschuldigt, vor 30 Jahren eine Vergewaltigung begangen zu haben. Wie gut wären dann wohl deine Aussichten, deine Unschuld zu beweisen?"
u darfst nicht von deinem Rechtsverständnis ausgehen.
In einem ordentlichen Rechtsstaat muss niemand seine Unschuld beweisen. Es muss ihm immer die Schuld nachgewiesen werden. |
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18.06.2013 06:23 Uhr |
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Bei Verbrechen gegen Leib und Seele halte ich nichts von Verjährungen.
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18.06.2013 06:33 Uhr |
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Wenn eine eindeutige Beweisbarkeit gegeben ist, sollte m.E. auch eine Vergewaltigung ohne Verjährungsfrist sein. Allerdings dürfte der Nachweis nach so langer Zeit tatsächlich schwerer zu erbringen sein als z.B. bei einem Mord. Immerhin gibt es hier keine Leiche, etwaige Spuren existieren vermutlich nicht mehr, der Grad zwischen Freiwilligkeit/Einverständnis und Gewalt ist u.U. schwer feststellbar und die Gefahr, dass solche Vorwürfe seitens des mutmaßlichen Opfers als Waffe benutzt werden, besteht auch. An die Beweisbarkeit müsste man also wohl recht hohe Ansprüche stellen. |
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18.06.2013 06:36 Uhr |
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Nichts, den für die Opfer verjährt das ja auch niemals! |
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18.06.2013 07:33 Uhr |
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Davon halte ich gar nichts!
Derartige Gewaltverbrechen sollten genausowenig verjähren wie Mord. |
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18.06.2013 08:58 Uhr |
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Wenn die Tat nach so langer Zeit noch eindeutig beweisbar ist, dann macht die Verjährung sicher keinen Sinn.
Problematisch finde ich aber, das zwar unser Justizsystem von der Unschuldsvermutung ausgeht, nicht aber die restliche Bevölkerung. Da reichen schon Gerüchte, um die Freundeskreis und Karriere zu zerstören.
Wie soll der Angezeigte mit diesen Folgen klarkommen, wenn nicht klar ist, ob er nicht vielleicht unschuldig ist? |
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18.06.2013 09:19 Uhr |
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Verjährungsfristen sind vernünftig. Die Verjährung nach spätestens erst 20 Jahren ist mindestens angemessen, evtl. sogar sehr weit gegriffen.
Unser Strafrecht kann sich nicht auf Rachegelüsten sützen. Es geht in einem Rechtsstaat bei strafrechtlichen Verfolgungen zum einen um erzieherische Effekte, zum anderen um eine Art Ableisten von Schuld. Ersteres ist nach 20 Jahren kaum noch sinnvoll, zweiteres subjektiv. Moralische Schuld ist nicht eindeutig bestimmbar und verblasst mit der Zeit natürlich, wenn sich Lebensumstände und -einstellungen des Täters ändern bzw. er sich nichts mehr zuschulden kommen lässt. Es hat seinen Grund, warum nur Mord nicht verjährt, da es sich dann um eine endgültige Beendigung eines Lebens handelt. |
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