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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Herbert  17.06.2013 22:47 Uhr
Hast du schon sogenannte Gaunerzinken bemerkt oder wurdest dadurch geschädigt?
http://www.zuhause.de/gaunerzinken-und-ihre-bedeutung-die-geheimsymbole-der-einbrecher/id_62352404/index
 nein35,3%  (6)
 ja11,8%  (2)
 zahle Schutzgeld5,9%  (1)
 habe keine Angst0,0%  (0)
 meine Hunde passen auf0,0%  (0)
 lebe in einer gaunerbefreiten Zone11,8%  (2)
 habe Wachdienst5,9%  (1)
 Bimbes schützen mich29,4%  (5)
 
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Von:  Desertsky  17.06.2013 22:44 Uhr
Urteil des Oberlandesgerichts: Radfahrer ohne Helm tragen bei Unfällen eine Mitschuld - trägst Du beim Fahrrad fahren einen Helm bzw. einen anderen Kopfschutz?
Fahrradfahrer tragen bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer Mitschuld, wenn ein Helm ihre Kopfverletzungen ver- oder gemindert hätte. Dies gilt auch bei verkehrswidrigem Verhalten des Unfallgegners, wie am Montag der 7. Zivilsenat des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts entschied (Urteil vom 5. Juni 2013; Az. 7 U 11/12).

Für Radfahrer bestehe zwar keine Helmpflicht, heißt es in der Begründung, aber sie seien im täglichen Straßenverkehr einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Es sei unzweifelhaft, dass ein Helm vor Kopfverletzungen schütze, auch sei die Anschaffung wirtschaftlich zumutbar. "Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird."

Im konkreten Fall fuhr die Klägerin mit ihrem Fahrrad ohne Helm auf der Straße an einem am Straßenrand parkenden Auto vorbei. Die Autofahrerin öffnete unmittelbar vor der Fahrradfahrerin die Tür. Die Radlerin konnte nicht mehr ausweichen und stürzte. Dabei zog sie sich eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung zu.

http://www.stern.de/panorama/urteil-des-oberlandesgerichts-radfahrer-ohne-helm-tragen-bei-unfaellen-eine-mitschuld-2026031.html
 grundsätzlich - Ja!8,3%  (2)
 grundsätzlich - Nein!29,2%  (7)
 Nicht immer, weil ...4,2%  (1)
 Das kommt auf die Situation drauf an!0,0%  (0)
 Zumindest sollten Eltern ein Vorbild für deren Kinder sein.0,0%  (0)
 Das geht dich überhaupt nichts an.4,2%  (1)
 Ich kann kein Fahrrad als mein Eigentum nennen.29,2%  (7)
 Keine Ahnung.4,2%  (1)
 Diskussion.20,8%  (5)
 
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Von:  karlmann  17.06.2013 17:03 Uhr
Wie erklärst du dir die geringe Spendenbereitschaft von Aüsländern oder deutschen mit Migrationshintergrund in dem Speziellen fall? (siehe Hintergrund)
Derzeit bearbeiten wir die übrig gebliebenen Anrufe der verschiedenen Spendengalas die im Fernsehen gelaufen sind. Aufgrund der hohen Spendenbereitschaft müssen allein wir mehrere 10 000 Anrufe erfassen und zurück rufen. Bei den Spendenwilligen liegt der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im Promillebereich obwohl Deutschland ja eine multikulturelle Gesellschaft sein soll.
 Ausländer/Deutsche mit Migrationshintergrund können in den seltensten Fällen deutsch. Deswegen sind sie über deutsche Medien nicht zu erreichen.0,0%  (0)
 Ausländer/Deutsche mit Migrationshintergrund haben weit weniger Geld als der Durchschnitt und können es sich nicht leisten zu spenden.14,8%  (4)
 In Ostdeutschland leben kaum Ausländer/Deutsche mit Migrationshintergrund wenn das Ruhrgebiet mit einer Katastrophe umgehen müsste wären sie weit spendenfreudiger.7,4%  (2)
 Ausländer/Deutsche mit Migrationshintergrund spenden lieber für Sachen in ihren echten Heimatländern.14,8%  (4)
 Ausländer/Deutsche mit Migrationshintergrund spenden Grundsätzlich weniger ist eine Frage der Mentalität.3,7%  (1)
 Sag ich die in der Diskussion29,6%  (8)
 Bimbes für die Flutopfer 29,6%  (8)
 
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Von:  McOnline  17.06.2013 16:49 Uhr
Was hältst du von der Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen?
"Der Strafrahmen sieht (regelmäßig) Freiheitsstrafe von mindestens zwei und höchstens 15 Jahren vor. Verwirklicht der Täter im Rahmen der Vergewaltigung (oder der sexuellen Nötigung) gemäß § 177 StGB den Tatbestand der Qualifikation des Absatzes 3 (Mindeststrafe drei Jahre), lautet der Urteilstenor auf schwere Vergewaltigung (oder sexuelle Nötigung), im Fall des Absatzes 4 auf besonders schwere Vergewaltigung (oder sexuelle Nötigung) (Mindeststrafe fünf Jahre).

Da die Höchststrafe 15 Jahre beträgt, lässt sich aus § 78 StGB eine Verjährungsfrist von 20 Jahren ableiten. Bei minderjährigen Opfern beginnt diese Frist jedoch erst mit der erlangten Volljährigkeit zu laufen."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung#Strafrecht
 Das finde ich in Ordnung, denn...27,3%  (6)
 Das finde ich reformbedürftig, denn...31,8%  (7)
 Ich möchte das diskutieren!13,6%  (3)
 Kein Interesse/Bimbes27,3%  (6)
 
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Von:  Papa Pear  17.06.2013 09:28 Uhr
Wie lange hältst Du an einmal gefassten Vorurteilen fest?
Eine Diskussion mit Freunden führte dazu, dass ich in Deutschlands größter Politikcommunity einmal diese Frage diskutieren möchte.
 Für immer, denn ich hinterfrage mich nie.8,3%  (2)
 Sehr lange, bis ich zufällig von etwas Anderem überzeugt werde.0,0%  (0)
 Eine Zeit lang, aber ich hinterfrage das Vorurteil regelmäßig.45,8%  (11)
 Ich habe keine Vorurteile. Der Weg des geringsten (Denk)Widerstandes ist nicht meiner.8,3%  (2)
 anders20,8%  (5)
 Bimbes16,7%  (4)
 
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