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Fragenübersicht Bundesarbeitsgericht: Crowdworker war Arbeitnehmer. Steht dem Modell des Crowdworkings ein Ende bevor?
1 - 4 / 4 Meinungen
01.12.2020 22:31 Uhr
Hoffentlich.
01.12.2020 22:31 Uhr
Die Plattformen werden sich schon was ausdenken, die Modelle so zu gestalten, dass sie billiger sind als klassische Arbeitsverträge und dennoch der Rechtsprechung genügen.

Sachlich war so ein Urteil früher oder später zu erwarten, letztlich nichts anderes als die Abgrenzung Werk- und Dienstvertrag, mich hat fast gewundert, dass es so lange gedauert hat.
02.12.2020 07:35 Uhr
Die werden sich irgendwas anderes ausdenken, wie sie die Leute ohne richtige Arbeitsverträge beschäftigen können.

Mich wundert aber, dass die Paketdienste immer noch mit Scheinselbstständigen arbeiten dürfen und dass das BAG da nicht einschreitet.
02.12.2020 08:33 Uhr
Zitat:
Sachlich war so ein Urteil früher oder später zu erwarten, letztlich nichts anderes als die Abgrenzung Werk- und Dienstvertrag, mich hat fast gewundert, dass es so lange gedauert hat.


Im Arbeitsrecht kommt es immer darauf an, dass mal jemand klagt. Die Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft - insbesondere wenn es um Vertragsgestaltung und Arbeitnehmerrechte, wie Urlaub, Sonderzahlungen, Kündigungsrecht etc. geht - ist immer eine Geschichte, die auch mal durch die Instanzen laufen kann, wenn es um eine Grundsatzentscheidung geht. Und das dauert bekanntlich.
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