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Fragenübersicht Ist der Staat für Dich als stiller Teilhaber an Unternehmen und zur Rettung von Unternehmen denkbar?
1 - 8 / 8 Meinungen
29.01.2021 11:13 Uhr
Ich bevorzuge ein Modell, dass Unternehmen jetzt über die Hürde hilft, aber nicht dazu führt, dass man auch lang über Corona hinaus einen signifikant größeren Anteil an staatswirtschaftlicher Beteiligung hat.

Wenn ich sehe, welche Läden bei uns in der Gegend gerade in die Zahlungsunfähigkeit rutschen sind das auch nicht gerade die Einrichtungen, bei denen ich mir eine staatliche Beteiligung gut vorstellen kann.
29.01.2021 11:13 Uhr
Der Staat ist ja keine eigenständige Institution, sondern verwaltet, in letzter Konsequenz, auch das Geld der Steuerzahler.

Schon alleine aus dieser Verpflichtung heraus, sollte die Unterstützung mit öffentlichen Geldern, für die Unternehmen auch Verbindlichkeiten beinhalten.


Dummerweise ist der Staat als Unternehmer nur bedingt geeignet, aber kriterienlos dürfen die Unterstützungsgelder auch nicht fliessen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.01.2021 11:13 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.01.2021 11:18 Uhr
Ein stiller Teilhaber würde aber nicht verwalten und gestalten.

Der stille Teilhaber gibt Kapital und bekommt allenfalls Gewinne aus diesem Kapital und Dividenden, aber er tritt nicht als Teilhaber am Geschäft auf.

Zitat:
Die (typische) stille Gesellschaft ist eine Gesellschaft, in der der stille Gesellschafter sich am Unternehmen oder Vermögen eines anderen durch Leistung einer in das Vermögen des Unternehmens- oder Vermögensinhabers übergehenden Einlage gegen Erhalt einer Gewinnbeteiligung (in der Regel auch unter Beteiligung am Verlust) beteiligt.

Sowohl der Geschäfts- bzw. Vermögensinhaber als auch der stille Gesellschafter können natürliche Personen, Personengesellschaften oder juristische Personen sein.

Die stille Gesellschaft besitzt keine Rechtspersönlichkeit. Rechtsträger sind alleine die Gesellschafter. Die stille Gesellschaft kann nicht klagen und auch nicht geklagt werden. Sie kann ebensowenig in das Grundbuch oder Firmenbuch eingetragen werden.

Aus den Geschäften, die im Betrieb des Unternehmens geschlossen werden oder das Vermögen betreffen, wird allein der Inhaber berechtigt und verpflichtet. Lediglich im Innenverhältnis gehen die Geschäfte, die der Inhaber nach außen im eigenen Namen tätigt, auf Rechnung der Gesellschaft.


https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Stille-Gesellschaft.html

Man würde Kapital in die Unternehmen als Staat einfließen lassen, aber sich in keiner Form einmischen.
29.01.2021 11:38 Uhr
Ich bin strikt dagegen, dass der Staat bedingungslos Geld irgendwo reinsteckt.

Wenn Unternehmen Unterstützung für sich in Anspruch nehmen wollen, müssen sie auch akzeptieren, dass der Geldgeber mitspricht und auch bestimmte Bedingungen hat.

Es ist m.E. nicht vermittelbar, dass ein Unternehmen Staatsgelder verlangt, die Arbeitnehmer Einnbußen durch Kurzarbeit hinnehmen müssen während die Boni für die Chefetage ungebremst weiter laufen.
29.01.2021 17:03 Uhr
Ich kann mir das durchaus vorstellen, allerdings nur, wenn er sich ins operative Geschäft nicht einmischt. Der Einstieg des franz. Staates bei Air France/KLM wäre ein solches - negatives - Beispiel.
29.01.2021 22:19 Uhr
Leider ist er das ja bei uns schon. Er ist seit 2008 an der Commerzbank beteiligt und sie ist immer noch ein Sanierungsfall.
29.01.2021 22:23 Uhr
Ein großer Schritt für kleine Unternehmen, die trotzdem alle Beschäftigten übergehen.
05.02.2021 14:02 Uhr
Staatsbeteiligungen sind aus meiner Sicht nur bei der Infrastruktur (leitungsgebunden und Verkehr) oder strategisch wichtigen Firmen (z.B. Rüstung, Automobil, Energie) sinvoll bzw. nötig.

Dort sollte er dann auch in den Aufsichtsgremien Sitz und Stimme haben.

Einmischungen in das operative Geschäft sehe ich, abgesehen von absoluten Ausnahmefällen, sehr kritisch.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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