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Bewertest Du bei Deinen gesellschaftlichen Kontakten sehr stark die politische Vita Deines Gegenübers, oder nur seine politische Ausrichtung heute? |
Natürlich nur, wenn es Dir bei privaten Kontakten überhaupt um Politik geht. Manche interessiert die politische Ausrichtung ja beim Kennenlernen und sozialen Umgang überhaupt nicht... |
| Nur seine politische Ausrichtung in der Gegenwart | 5,6% | (1) | | Eher seine politische Ausrichtung heute | 22,2% | (4) | | Sowohl als auch | 22,2% | (4) | | Eher seine politische Vita | 0,0% | (0) | | Nur seine politische Vita - insbesondere wenn er Funktionen in einer extremistischen Partei innehatte | 5,6% | (1) | | Diskussion | 27,8% | (5) | | Bimbes | 16,7% | (3) | | | | |
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Muss man auf jedes Raketenabfeuern Nordkoreas mit einer Machtdemonstration (Aufsteigen von Bombern und Jägern) reagieren? |
Mal wieder hat Kim Jong Un mit seinen metallenen Dildos gespielt. Eine "Monsterrakete" stürzte 800km vor der Ostküste Nordkoreas ins Meer. Applaus von der Chefetage der nordkoreanischen Regierung und ein fröhlich zappelnder Diktator.
Aber muss man da dann immer gleich das Fass aufmachen und Custers Kavallerie in die Luft beordern?
Inzwischen ist das Gebaren Kim Jong Uns doch hinlänglich bekannt. Da wird jeder Jet der USA und ihrer Verbündeten gezählt und als Countdown für die nächste Rakete benutzt.
Andererseits: So völlig reaktionslos - wäre das auch wirklich eine Option?
Quelle:
https://www.express.de/politik-und-
wirtschaft/kim-jong-un-feuert-
monsterrakete-ab-bomber-tauchen-auf-535493 |
| Ja, muss man - ohne Wenn und Aber | 13,3% | (2) | | Ja, schon, aber... | 0,0% | (0) | | Ich bin mir nicht sicher | 33,3% | (5) | | Nein, eher nicht | 20,0% | (3) | | Nein, ganz und gar nicht - das führt zu nichts | 6,7% | (1) | | Diskussion / Alternativen | 6,7% | (1) | | Bimbes | 20,0% | (3) | | | | |
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Der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehle gegen Putin und die russische Komminssarin für Kinderrechte Lwowa-Belowa erlassen. Wie beurteilst Du das? |
"... Der Haftbefehl vom IStGH unterscheidet sich in der Grundstruktur seiner Voraussetzungen nicht wesentlich von dem Haftbefehl nach der deutschen Strafprozessordnung (StPO). Nach Art. 58 Abs. 1 des Römischen Status des Internationalen Strafgerichtshofs (Rom-Statut) kann die Vorverfahrenskammer auf Antrag des Anklägers einen Haftbefehl gegen eine Person erlassen, wenn begründeter Verdacht besteht, dass diese ein der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegendes Verbrechen begangen hat. Zudem muss die Festnahme notwendig erscheinen, um sicherzustellen, dass die Person zur Verhandlung erscheint, die Ermittlungen nicht behindert oder gefährdet oder um sie an der Begehung weiterer Verbrechen zu hindern. Zur Vollstreckung des Haftbefehls kann der IStGH grundsätzlich auf die über 120 Staaten vertrauen, die das Rom-Statut unterzeichnet haben. ..."
Quelle:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/internationaler-strafgerichtshof-russland-ukraine-krieg-haftbefehl-gegen-putin-erlassen-kriegsverbrechen/?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE |
| positiv, weil ... | 13,3% | (2) | | positiv, aber ... | 20,0% | (3) | | neutral | 26,7% | (4) | | negativ, obwohl ... | 0,0% | (0) | | negativ, denn ... | 20,0% | (3) | | Diskussion | 6,7% | (1) | | Desinteresse | 13,3% | (2) | | | | |
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So wie mit Menschen mit Behinderung in Deutschland umgegangen wird, kann es nicht weitergehen. - Siehst du das auch so? |
Wann beginnen wir endlich, Menschen mit Behinderung als Teil unserer Gesellschaft normal zu behandeln? Raúl Krauthausen, Inklusions-Aktivist und Autor, hat ein Buch geschrieben: "Wer Inklusion will, findet einen Weg. Wer sie nicht will, findet Ausreden", heißt es. Und ihm reichts, er hat die Nase gestrichen voll.
https://www.n-tv.de/leben/Raul-Krauthausen-ueber-Monster-und-Superhelden-article23990460.html |
| Ja | 33,3% | (5) | | Teilweise | 26,7% | (4) | | Nein | 26,7% | (4) | | Keine Ahnung | 0,0% | (0) | | Diskussion | 0,0% | (0) | | Bimbes | 13,3% | (2) | | | | |
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Eheleute könnten in Zukunft den gleichen Doppelnamen führen und diesen auch an ihre Kinder weitergeben dürfen, unterstützt Du die Pläne von Justizminister Buschmann? |
Das Namensrecht soll nach Buschmanns Plänen neu gestaltet werden.
Laut dem FDP-Minister bietet das dann mehr Gestaltungsspielraum für Eltern, die sowohl beide den Doppelnamen führen wollen, als diesen auch an ihre Kinder weitergeben möchten.
Laut dem Ministerium bleibt so Einiges noch offen, so auch, ob man Doppelnamen künftig ohne den aktuell noch obligatorischen Bindestrich bilden darf. Allerdings will Buschmann besonderen namensrechtlichen Traditionen Rechnung tragen: So sollen Angehörige der sorbischen Minderheit künftig geschlechtsangepasste Familiennamen in die Personenstandsregister eintragen lassen dürfen. Durch ein Suffix könnten Sorbinnen dann eine weibliche Version des Familiennamens führen.
Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/
gesellschaft/namensrecht-101.html |
| Absolut | 7,1% | (1) | | Eher schon | 14,3% | (2) | | Mir egal | 35,7% | (5) | | Eher nicht | 21,4% | (3) | | Nein - die gegenwärtige Gesetzeslage ist okay | 14,3% | (2) | | Nein - ich will das Namensrecht noch ganz anders gestaltet wissen | 0,0% | (0) | | Diskussion | 0,0% | (0) | | Bimbes | 7,1% | (1) | | | | |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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