In dieser Kategorie existieren keine Unterbereiche.
Unterkategorie vorschlagen
Hinweis für Gäste
Um an den Umfragen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Anfang-512021 - 12025 / 18063 Abstimmungen+5Ende
Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Ostpreußen  27.01.2021 09:35 Uhr
Versucht Frau Merkel mit dem Vorstoß zur Schuldenbremse, endgültig die Weichen für schwarz-grün nach den nächsten Bundestagswahlen zu stellen?
Kanzleramtsminister Helege Braun überrascht die Öffentlichkeit mit einem Vorstoß zum weiteren Umgang mit der Schuldenbremse des Grundgesetzes.

Diese wurde eingeführt, um zu verhindern, daß sich der Staat zu stark verschuldet. Sie sieht aber Ausnahmen für besondere Lagen vor.
Diese Ausnahmeregelung wurde genutzt, um die Ausgaben und damit einhergehenden massiven Defizite in den Haushalten der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Pandemie, rechtlich abzusichern.

In diesem Zusammenhang wurde die Regelung für zwei Jahre ausgesetzt, sollte allerdings ab 2022 wieder greifen.

Nun brachte der Kanzleramtsminister eine Verlängerung der Aussetzung bis hin zur völligen Abschaffung der Regelung öffentlich ins Spiel. Selbst eine erneute Änderung des GG wurde nicht ausgeschlossen.

Die Reaktionen waren entsprechend. CDU, AfD und FDP sind als strikte Befürworter der Regel gegen derlei Debatten und fordern die Einhaltung der bisherigen Versprechen.

Grüne, Linke und SPD befürworten den Vorstoß, waren und sind sie schon immer gegen die Schuldenbremse (gewesen).
Es darf mit fug und Recht behauptet werden, daß Helge Braun den Vorstoß nicht ohne Wssen und Billigung der Kanzlerin unternommen hat.
Man könnte das als Versuch Angela Merkels deuten, die CDU auf eine Koalition mit den Grünen nach der nächsten Bundestagswahl festlegen zu wollen.

Entsprechend deutlich äußerte sich auch der neu gewählte CDU-Bundesvorsitzende Armin Laschet, der den Vorschlag öffentlich ablehnte.
 Ja, weil...10,0%  (1)
 Nein, weil...20,0%  (2)
 Angesichts historisch niedriger Zinsen und der Aussicht darauf, daß die EZB diese auch auf Dauer garantieren wird, ist Geld so billig wie nie. Schon deshalb ist ein weiteres Festhalten an der Schuldenbremse weder sinnvoll noch nötig. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, Staatsanleihen durch die EZB kaufen zu lassen. Auf diese Weise erwarb die Zentralbank bisher rund u.a. 40% der deutschen Schuldtitel. Vor diesem Hintergrund gibt es auch keinen politischen Grund für staatliche Sparsamkeit. 0,0%  (0)
 Die Schuldenbremse hat durrch die faktisch stattfindende Staatsfinanzierung durch die EZB und deren Null-Zins-Politik massiv an Glaubwürdigkeit eingebüßt. Warum soll der Bürger haushalten und Einkommen und Ausgaben in der Waage halten, sich überhaupt an Regeln im Geldverkehr halten, wenn der Staat seine Regeln nach Gutdünken und auf Zuruf ändert bzw. verletzt? Fällt die Schuldenbremse und damit die Notwendigkeit, Aussgaben zu begrenzen und in der Haushaltspolitik Prioritäten zu setzen, kann man das Haushaltsrecht der Parlamente gleich ganz abschaffen.20,0%  (2)
 Debatte40,0%  (4)
 Bimbes10,0%  (1)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [3]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  Denunziata  27.01.2021 09:17 Uhr
Mutiert Flintenuschi durch die Impfproblematik zur Impfuschi?
Die Europäische Kommission will sich mit der Reduktion der für die EU vorgesehenen Impfstoff-Liefermengen durch den Konzern AstraZeneca nicht zufriedengeben. Das Unternehmen habe „keine zufriedenstellenden Antworten“ gegeben, sagte die für Gesundheitsfragen zuständige EU-Kommissarin, Stella Kyriakides, Montagabend nach einer kurzfristig anberaumten Krisensitzung. Für den heutigen Mittwoch ist ein weiteres Gespräch geplant.

(Die Presse vom 27.01.2021)

Im Rahmen dieser Verträge darf man sich wohl auch die Frage stellen, ob die EU selbst auch Fehler gemacht hat.

"Das Gezerre um das Vakzin wirft mindestens zwei Fragen auf. Erstens: Darf AstraZeneca die Lieferungen nach Europa eigenmächtig kürzen? Und zweitens: Was kann die EU dagegen unternehmen?"

Auch aufgrund dieses Absatzes aus dem Artikel. Hat die EU schlecht verhandelt. Wurde vonderLeyen schlecht beraten?
 Ja25,0%  (3)
 Nein16,7%  (2)
 Diskussion41,7%  (5)
 Bimbes16,7%  (2)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [14]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  Mücke  27.01.2021 08:06 Uhr
Die meisten Republikaner halten immer noch zu Donald Trump, hättest Du das gedacht?
Das 2.Impeachment-Verfahren gegen den Ex-Präsidenten hat noch nicht begonnen. Trotzdem kann man inzwischen davon ausgehen, dass es wohl so ausgehen wird, wie das erste.

Anlass zu dieser Prognose gibt der Antrag von Rand Paul. Der republikanische Senator aus Kentucky beantragt das Verfahren für verfassungswidrig zu erklären und nur 5 republikanische Abgeordnete stimmten gegen seinen Antrag.

Damit scheiterte zwar der Antrag, aber: Für eine Verurteilung Trumps - und ein allenfalls damit verbundenes Verbot, je wieder ein politisches Amt zu bekleiden - brauchen die Demokraten mindestens 17 Stimmen der Republikaner.

Quelle:
https://www.sueddeutsche.de/politik/usa-republikaner
-impeachment-donald-trump-1.5187115
 Ja - das war zu erwarten22,2%  (2)
 Ja - eher schon22,2%  (2)
 Differenzierte Sicht der Dinge22,2%  (2)
 Nein - eher nicht0,0%  (0)
 Nein, nach dem Sturm auf das Kapitol habe ich nicht mehr mit so viel Zuspruch gerechnet0,0%  (0)
 Diskussion11,1%  (1)
 Bimbes22,2%  (2)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [6]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  Roter Stern  26.01.2021 22:57 Uhr
Die AfD soll in Thüringen vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Deine Meinung?
Die AfD Thüringen hat ein Problem mit ihren zahlreichen Neonazis. Das ist jetzt auch dem Verfassungsschutz aufgefallen und er will die Anschläge der AfD-Terrornazis beobachten.
 Das ist eine super Sache. 12,5%  (2)
 Die AfD sollte ausgeräuchert werden!18,8%  (3)
 Diskussion68,8%  (11)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [26]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  Arnika  26.01.2021 22:51 Uhr
Ein bayerisches Gericht hat die 15-km-Regel vorerst gekippt, die für den Bewegungsradius in Hot-Spots (7-Tage-Inzidenz > 200) galt. Deine Meinung dazu?
"Das Gericht argumentierte nun, dass das Ausflugsverbot aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoße. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar. Die Entscheidung gilt bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache. "

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-15-kilometer-regel-gericht-100.html
 Erfreuliches Signal. Ich hoffe auf ein Kippen der Regel in der endgültigen Entscheidung.52,9%  (9)
 Das mißfällt mir, ich fand die Idee der "Corona-Leine" sehr gut.0,0%  (0)
 Abwarten und Tee trinken.11,8%  (2)
 Interessiert mich nicht, ich wohne nicht in Bayern.11,8%  (2)
 Das möchte ich ausgiebig diskutieren!5,9%  (1)
 Bimbes17,6%  (3)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [4]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
» Starte Deine eigene Abstimmung in dieser Kategorie und verdiene 500 Bimbes! «
Anfang-512021 - 12025 / 18063 Abstimmungen+5Ende