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Anfang-59826 - 9830 / 18015 Abstimmungen+5Ende
Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Tom Sawyer  08.10.2021 19:13 Uhr
Berlin-Wahl 2021: SPD und Grüne sondieren sowohl mit FDP als auch Linke weiter. - Nur mit der CDU will sie nicht weiter sondieren. - Was sagst du dazu?
Franziska Giffey (SPD), designierte Regierende Bürgermeisterin, hat am Freitag verkündet, dass SPD und Grüne sowohl mit Linken als auch FDP in die Dreiersondierungen gehen wollen.
(https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-wahl-2021-spd-und-gruene-sondieren-sowohl-mit-fdp-als-auch-linke-weiter/27647368.html)
 Finde ich gut,weil...9,1%  (1)
 Finde ich schlecht,weil..9,1%  (1)
 Mir Egal27,3%  (3)
 Diskussion18,2%  (2)
 Bimbeskoalition36,4%  (4)
 
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Von:  Desertsky  08.10.2021 17:11 Uhr
ARD-DeutschlandTrend: 63 Prozent für SPD-geführte Regierung! Du auch?
Eine Mehrheit der Deutschen wünscht sich eine SPD-geführte Bundesregierung. Eine Koalition von SPD, Grünen und FDP finden 53 Prozent gut. Ein Bündnis von Union, Grünen und FDP erreicht deutlich weniger Zuspruch.

https://www.tagesschau.de/inland/deutschlandtrend/deutschlandtrend-2791.html
 Ja0,0%  (0)
 Anderer Kommentar11,1%  (1)
 Nein44,4%  (4)
 Folgende Regierung wünsch ich mir...11,1%  (1)
 Ich weiß nicht so recht/unentschlossen0,0%  (0)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes/Desinteresse0,0%  (0)
  33,3%  (3)
 
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Von:  Anteros  08.10.2021 16:31 Uhr
Ein Winter ohne Masken ist möglich - glaubst Du das auch?
Angesichts der doch wesentlich höheren Impfraten, als ursprünglich ausgewiesen erscheint selbst Experten diese Vision realistisch.

Die Süddeutsche Zeitung spricht angesichts der 5% Differenz (das sind immerhin fast 3,5 Millionen Menschen) von der "Spahnschen Unschärferelation").

Quelle:
https://www.sueddeutsche.de/meinung/coronavirus
-impfquote-skandal-kommentar-1.5434210
 Ja, ich glaube das auch22,2%  (2)
 Eher schon - ja11,1%  (1)
 Ich bin mir da nicht sicher22,2%  (2)
 Nein - eher nicht0,0%  (0)
 Nein - das ist unrealistisch11,1%  (1)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes33,3%  (3)
 
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Von:  Tom Sawyer  08.10.2021 15:22 Uhr
Verteidigungsministerium nimmt Kompanie des Wachbataillons nach rechtsextremen Vorfällen aus protokollarischem Dienst. - Was sagst du dazu?
Sie sollen auf andere Kameraden uriniert und sie mit brennenden Feuerzeugen traktiert haben, einen asiatischstämmige Soldaten wurden als »Fidschi« und »Schlitzauge« verunglimpft: Innerhalb der zweiten Kompanie des Wachbataillons hat sich eine völkische und teils rechtsextreme Gruppe gebildet habe, die sich selbst als »Wolfsrudel« bezeichnen soll.(https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-kompanie-nach-rechtsextremen-wolfsrudel-vorfaellen-aus-dienst-genommen-a-3d4bb705-2f38-4c90-ab2a-7f0a42445d5d)
 Dazu sage ich folgendes...36,4%  (4)
 Dazu sage ich (lieber) nichts.0,0%  (0)
 Diskussion27,3%  (3)
 Bimbes36,4%  (4)
 
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Von:  Anteros  08.10.2021 12:59 Uhr
Teilst Du die Ansicht des NRW-Oberverwaltungsgerichtes in Münster, dass es LGBTI-feindlichen Demonstrierenden erlaubt ist, am Rande eines CSDs die Regenbogenfahne als "Wischmopp/Putzlappen" zu missbrauchen?
Der Tatbestand wird in der Presse folgendermaßen beschrieben:

Zitat aus Hintergrundquelle:

Der Antragsteller aus Nordrhein-Westfalen hatte laut dem Beschluss eine Standkundgebung geplant und wärend dieser "im Rahmen einer szenischen Darstellung mittels wasserlöslicher Straßenkreide einzelne Schlagworte, die – seiner Auffassung nach – im Zusammenhang mit der LGBTQ-Bewegung stünden (wie z. B. Frühsexualisierung oder Gendersprache), auf den Boden zu schreiben und diese sodann mit einer wassergetränkten und um einen Besen gewickelten Regenbogenfahne wegzuwischen". Die Aktion sollte dann mit den Worten "Die Regenbogenfahne zum Wohle der Kinder verwenden" erläutert werden. Der Antragssteller hatte erläutert, dass er sich gegen "aggressive LGBTQ-Propaganda" wehre, die sich unter anderem in der "Verharmlosung von Pädophilie" ausdrücke.

- Zitat Ende -

Bemerkenswert ist, dass die Kreispolizeibehörde ein solches provokatives und diskriminierendes Verhalten eigentlich untersagt hatte.

Sie sah eine Störung des öffentlichen Friedens und eine verächtlichmachende und abwertende Symbolik gegen eine gesellschaftliche Randgruppe.

Das Gericht argumentierte weiter, bei der Aktion handle es sich zwar um eine "provokante Form der Meinungsäußerung", die aber als "szenische Darstellung" vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt sei. Der Kreis habe demnach auch nicht "nachvollziehbar gemacht, dass durch den gewählten Standort [...] eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit verursacht würde".

Das Oberverwaltungsgericht stellte sich nach einer Beschwerde des Kreises hinter diese Entscheidung und legte den Steuerzahler*innen die Kosten des Verfahrens auf. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Quelle:
https://www.queer.de/detail.php?
article_id=40177
 Ich teile die Ausführungen des Gerichts vollumfänglich36,4%  (4)
 Eher schon - ja18,2%  (2)
 Ich bin da zwiegespalten0,0%  (0)
 Nein - eher nicht0,0%  (0)
 Nein - das Urteil empfinde ich als nicht angemessen9,1%  (1)
 Nein - das Urteil ist ein Skandal18,2%  (2)
 Diskussion9,1%  (1)
 Bimbes9,1%  (1)
 
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